Darf ich mich Graf nennen?

6 Antworten

Du kannst dich auch Mickey Maus nennen. Nur ist es wahrscheinlich nicht die beste Idee.


EmtBayern  23.09.2022, 23:47

Ne darfst du nicht weil du nicht die Markenrechte hast :D

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Ein "echter" Adelstitel ist wie ein akademischer Grad ein Namensbestandteil, den man nur berechtigt führen darf.

Wenn du es belegen kannst wird das Wohnort- Standesamt deine Unterlagen prüfen.

Ein "gekaufter" Adelstitel ist rechtlich wie ein Künstlername bewertet.

Das Auftreten unter dem Künstlernamen ist fortan jederzeit möglich. Um den Adelstitel jedoch in den Personalausweis einzutragen, bedarf es etwas mehr. Denn das Einwohnermeldeamt fordert den Nachweis, dass Sie den Adelstitel tatsächlich im Leben nutzen und stets unter diesem Namen in der Öffentlichkeit auftreten. Bei einem glaubhaften Nachweis ist somit sogar die Eintragung in Ihren amtlichen Ausweis möglich – viel mehr Adel geht nicht, oder?

https://noble-society.net/de_de/titel-tragen/adelstitel-kaufen/

Europäischer Gerichtshof entscheidet

Wer in Deutschland "Graf" und "Freiherr" heißen will, muss wirklich einer sein

Behörden dürfen Anschein einer adeligen Herkunft verhindern

Die Richter urteilten nun jedoch etwas anders. Sie räumten zwar ein, dass durch die Haltung des Standesamts die Freizügigkeit des Klägers beschränkt werde. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass deutsche Behörden es prinzipiell verhindern dürfen, dass Menschen den Anschein einer adeligen Herkunft erwecken. Damit könne der Grundsatz der Gleichheit aller Bürger gewahrt werden.

https://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile/eugh-urteil-wer-graf-und-freiherr-heissen-will-muss-wirklich-einer-sein_id_5593449.html#:~:text=In%20Deutschland%20wurde%20der%20Adel,gelten%20nicht%20mehr%20als%20Adelstitel.

Woher ich das weiß:Recherche

Aylamanolo  22.06.2023, 13:47

na, das ist ja wenigstens ein Trost für die armen echten von Anhalts.

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ja, aber natürlich nicht auf Dokumenten.

Der Bruder meines Opas war so einer. Er hatte natürlich genau denselben langweiligen Nachnamen wie mein Opa, sagen wir Müller. Aber er hatte immer schon einen Hang nach oben und als er Ahnenforschung machte, fand er heraus, dass seine Urgroßmutter mal ein Dienstmädchen eines Grafen von und zu Schießmichtot war, die vielleicht von dem Grafen geschwängert worden war. Ihr Kind war also bestenfalls ein uneheliches Kind. Aber das hielt meinen Großonkel nicht davon ab, sich von nun anJosef, Graf von Schießmichtot zu nennen und das auch auf seinen Grabstein schreiben zu lassen. Aber auf dem Pass wird er wohl immer ein Josef Müller geblieben sein.

Sein Bruder, mein Opa, hat deswegen immer mit seinem Finger auf die Stirn geklopft. Er fand seinen Bruder Josef bekloppt,

Adelstitel darfst du nur dann Führen wenn diese dir auch verliehen wurden und zwar von sich aus und nicht weil Geld floss.

Wer Titel oder Grade trägt die er nicht inne hat macht sich nach § 132a StGB strafbar.

Willst du einen Titel führen musst du deiner Ausweisbehörde nachweisen, dass du Graf, Freiherr, Prinzessin oder was auch immer bist ;)

Wenn du dies ausreichend belegst, wird dies Eingetragen und dir ein entsprechender neuer Personalausweis ausgestellt

Nennen kannst du dich wie du willst. Was im Pass steht ist aber was anderes


EmtBayern  23.09.2022, 21:46

Falsch da dies zu einer Täuschung im Rechtsverkehr führen würde. Zudem wäre es ein Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß §132a StGB.

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BlackDragon999  23.09.2022, 22:11
@EmtBayern

Hab ich irgendwas von rechtswirksam geschrieben? Ich nenne mich auch anders als ich heiße, Verträge werden aber natürlich mitm echtem Namen unterschrieben

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EmtBayern  23.09.2022, 23:51
@BlackDragon999

Du hast geschrieben dass er sich nennen kann wie er will und das kann er nicht. Rechtsverkehr beschränkt sich nicht nur auf Kreditverträge und den Perso

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BlackDragon999  24.09.2022, 12:14
@EmtBayern

Guck mal, ich empfehle dir DRINGENDS die Frage gründlich durchzulesen und dann können wir nochmal darüber reden. Nur es macht keinen Sinn, wenn du nicht weiß, worum es geht.

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EmtBayern  24.09.2022, 21:11
@BlackDragon999

Ich habe die Frage gelesen und ich weise dich erneut auf § 132a und § 267 StGB hin wo ganz klar steht was man darf und was nicht.

Wenn ihm die Würde GRAF nicht verliehen würde darf er diesen Titel auch nicht Führen. Hierbei ist es egal, ob er diesen offiziell für Verträge nutzt oder seine Webseite damit schmückt.

Das wäre so als ob ich mich einfach DR. nennen würde.

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