Darf ich meine Blinker hier montieren?

2 Antworten

Während § 54 Abs.4 Nr.2 StVZO an Krafträdern verlangt, dass der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm

Quelle: https://custombike.de/recht-und-info/gut-geblinkt/

Der Abstand muss mindestens 18cm betragen, dann ist es okay