Darf ich in einem Blumenladen arbeiten?

2 Antworten

§ 2 Kind, Jugendlicher

(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.

§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern

(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.

Dürfen darfst Du. Ganz sicher aber nicht als Florist, sondern als Hilfskraft, denn Du hast sicher noch keine Ausbildung.

Du musst aber die entsprechenden Pausen machen und darfst nicht zu lange arbeiten.