Darf ich diese nachgebastelte Schriftart von Kinder Überraschung benutzen.Es ist für eine Gestaltung eines Babybauches. Das fertige Werk soll auch ins Internet?

5 Antworten

Du musst auf die Lizens der Schrifft achten. Denke aber schon wenn die Schrift freiverfügbar ist. Markenrecht ist nicht verletzt.

Also der Abdruck ist ein Kundenauftrag und jetzt bin ich total verunsichert >.<

Die Schrift könnte geschützt sein als Design, durch Eintragung beim DPMA.de. Dann dürftest du die Schrift auch nicht für eigene Texte verwenden ohne Lizenz.

Der Text "Kinder Überraschung" könnte geschützt sein als Wortmarke. Der Text "Kinder Überraschung" in dieser Schrift könnte geschützt sein als Wort-Bild-Marke. Beides erscheint sehr wahrscheinlich, wenn man Markengesetz § 4 liest:

"Der Markenschutz entsteht

1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,

2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat (...)"

Was dir dann untersagt ist, das steht in § 14 Markengesetz. Dazu gehört die Benutzung der Marke "ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr". Dies gilt auch für ähnliche Zeichen, wenn eine Verwechslung droht. Dies kann auch gelten für völlig andere Waren, etwa ein Buch, wenn man dadurch

"die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

Und das ist wohl die Absicht deines Auftraggebers ;-). Anders kann es aussehen, wenn man ein Buch über die geschützte Marke schreibt und verbreitet.

Dir kann das aber egal sein, weil du als Grafiker nicht haftest für Unterlassung und Schadensersatz - sondern nur der Täter und der Störer, hier also der Verbreiter des Buches (Verlag und Buchhändler usw.).

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wenn du es nicht kommerziell nutzt wird da wahrscheinlich nichts auf dich zu kommen, aber trotz aller dem sollte man mal bei der Firma nachfragen, denn illegal ist es leider trotz dem.

Hier das Bild 

 - (Recht, Schriftart, Markenrecht)