Darf ich Bilder von einer Person über all draußen aufhängen, die man vermisst?
Also darf ich es über all aufkleben an den Wänden oder braucht man eine Genehmigung?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Rein formal darfst Du das gleich doppelt nicht:
1. Du verletzt das Recht am eigenen Bild der gesuchten Person
2. "Wild" plakatieren ist in den meisten Städten verboten
Aber:
Zu Punkt 1 kann man noch das mutmaßliche Interesse der gesuchten Person annehmen und zu Punkt 2 wird das meist stillschweigend geduldet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Du darfst nicht einfach irgendwas überall aufhängen.
Jede Wand gehört Jemanen und diesen Jemanden musst du um Erlaubnis fragen. Jeden einzeln.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/marvinkeie/1650450783842_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1650450784000)
Genau, das hatte ich noch vergessen. Das ist natürlich auch wichtig ;)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/marvinkeie/1650450783842_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1650450784000)
Du darfst nicht einfach so Bilder der betroffenen Person aufhängen, weil Du das Persönlichkeitsrecht damit verletzt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/marvinkeie/1650450783842_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1650450784000)
Wie MaryLynn87 erwänt, ist es zudem verboten irgendwas an fremde Wände zu hängen .
![](https://images.gutefrage.net/media/user/marvinkeie/1650450783842_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1650450784000)
Ich würde aber per se nicht einfach davon ausgehen. Wir wissen den Umstand ja nicht. Es gibt Kinder die Mal für 2 Tage von Zuhause abhauen oder Ehepartner die eine Vermisstenanzeige aufgeben weil der Ehepartner nach einem Streit weggefahrne ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/marvinkeie/1650450783842_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1650450784000)
Wobei man aber mutmaßlich davon ausgehen sollte, dass die betroffene Person nichts dagegen hat.