darf ich bei hartz 4 umziehen auch wenn die nächste wohnung teuerer ist?

4 Antworten

Hallo 5654656 🙋

klar darfst Du umziehen, auch wenn Du Harz 4 erhälst. Verbieten kann es Dir keiner, aber Du bekommst dann die Wohnung nicht voll bezahlt. Je teurer die Wohnung wird , musst Du die jeweilige Differenz dazu selbst aufbringen, zu dem was Dir dann normaler weise Harz 4 für die Wohnung bezahlt.

VLG und bleibe weiterhin gesund 😷

Das Gesetz sagt in SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 1 Satz 2:

Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

Ein hohes Gericht sagte dazu mal sinngemäß:

Wenn man in eine andere Stadt ziehen möchte, ist der Umzug erforderlich. Die Begründung dafür war die Freizügigkeit nach dem Grundgesetzt, wonach man sich die Stadt aussuchen darf, in der man wohnen möchte.

Wenn aber dein Nachbar auszieht und sagt:

"Möchtest du nicht meine Wohnung haben? Die ist zwar teurer als deine, hat aber einen schönen Balkon"!,

dann musst du dein Jobcenter fragen, ob der Umzug wegen dieses Balkons erforderlich ist!

Falls das Jobcenter dazu "Nein" sagt, ersetzt es dir von den neuen Kosten für Unterkunft und Heizung nur soviel, wie es bisher von den alten Kosten übernommen hat.

Falls du damit nicht einverstanden bist, kannst du gegen diesen Bescheid die üblichen rechtlichen Mittel einlegen: Zunächst innerhalb von einem Monat Widerspruch beim Amt selbst, danach, falls nötig, noch Klage beim Sozialgericht, im Eilfall auch sofort als Eilklage.

Zweckvoller ist es aber, vor einem Umzug und noch vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrags zu tun, was in Absatz 4 § 22 steht:

(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Und falls man da eine unbefriedigende Antwort bekommt, kann man ebenfalls die oben genannten Rechtsmittel einlegen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Solange die teurere Wohnung sozialrechtlich noch "angemessen" ist, sollte es keine Probleme geben. Auskünfte zur Angemessenheit erteilt das lokal zuständige Jobcenter.

Du solltest einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellen, damit die Umzugskosten übernommen werden und damit es am neuen Wohnort keine Probleme mit der Erstattung der teureren Miete gibt.

Ja aber eine kostenübernahme der Mehrkosten gibt es nur bei einem wichtigen Grund

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.