Darf eine Hilfsorganisation eine Geldspende ( 300.000 € ) ablehnen?
Es gab ja vor kurzem das Kanzler-Duell, und Herr Steinb. hat ja dort 300.000 € gewonnen, für eine Spende.
Dieses Geld wollte er der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen spenden, die die Spende abgelehnt haben!!
Das Geld wurde dann woanders gespendet.
Ich komme aber darüber nicht klar, das eine Organisation, die anderen hilft, 300.000 € ablehnt!
Wer entscheidet das, das dieses Geld nicht gut genug ist?
8 Antworten
Klar. Jeder kann selbst entscheiden, was er annimmt und was nicht.
Und bei der politischen Unabhängigkeit, die sich Ärzte ohne Grenzen durch diese Vorgehensweise bewahren will geht es nicht nur darum, sich nicht in einem Wahlkampf in Deutschland instrumentalisieren zu lassen. ÄoG hat rund um die Welt Helfer in Krisenregionen. Überlege mal wie gefährlich es für die Leute werden könnte, die gerade in Syrien sind, wenn ihre Organisation in Verdacht gerät von westlichen Politikern finanziert zu werden...
Steht doch eindeutig in dem Artikel drin WARUM sie es nicht wollen! Das hat was mit Politik und der anstehenden Wahl zu tun! Sie lassen sich hier einfach nicht kaufen, das ist alles. Unter anderen, normalen Umständen hätten sie es sehr gern angenommen! Der Vostand der Organisation hat da das Sagen.
was ist das denn für ein unsinn. bei der kanzlerduell handelt es sich um eine politische veranstaltung, bei der frau merkel und herr steinbrück von journalisten befragt wurden und nicht um eine gewinnshow. also hat herr steinbrück auch keine 300.00 euro gewonnen.
es gibt organisationen, die nicht in den verdacht geraten wollen, irgendeiner politischen partei nahe zu stehen. wenn es in den statuten der hilfsorganisation so festgeschrieben ist, können sie davon keine ausnahme machen. es geht also nicht darum, daß das geld nicht "gut genug" ist, sondern um die totale unabhängigkeit. so kann auch der spender niemals in die situation kommen, seine "großzügigkeit" für werbezwecke zu nutzen.
die organisation selber (der rat, etc.).
auch mitglieder können mitbestimmen, sofern dies in der satzung steht.