Darf eine Bar aufgrund meiner Herkunft die Bedienung verweigern in Deutschland?
Hallo,
ich bin in einem Ferienort, wo es nicht viele Gasthäuser gibt und eine Bar hat aktiv die Bedienung verweigert. Es ist übrigens gesichert, dass sie mich aufgrund meiner Herkunft nicht wollen, das haben sie zugegeben. Ich will mir das natürlich nicht sitzen lassen, vor allem weil, wie gesagt, es nicht viele Bars gibt und ich mir meinen Urlaub nicht verderben möchte. Deshalb wollte ich fragen, ob das überhaupt erlaubt ist und ich die Polizei rufen sollte?
Ich werde nicht den Ort verraten, da ich jetzt keinen medialen Aufschrei möchte.
5 Antworten
ist eigentlich ganz einfach:
Muss jeder Gast bewirtet werden? Nein, der Geschäftsführer hat das Hausrecht und entscheidet somit, wer sein Lokal betreten darf. Benimmt ein Gast sich daneben, kann der Geschäftsführer ein rechtsgültiges Hausverbot erteilen. Verstößt ein Gast gegen das Hausverbot, gilt dies als Hausfriedensbruch.
ansonsten ja muss ich dir recht geben jemanden wegen seiner Herkunft zu verurteilen finde ich ein no go.
Eine Rocker / Schlägertyp würde ich dagegen auch nicht reinlassen wollen.
Theoretisch darf man die Bewirtung verweigern. Es gibt meines Wissens nach kein Gesetz das einen Gastro Inhaber verpflichtet dich zu bewirten.
Das AGG deckt nur Alltagsgeschäfte ab. Also das betrifft jetzt nicht z.B. das Erbrecht. Jemanden zu enterben weil er schwarz ist wäre legal.
Grundsätzlich kann sich jeder Gastwirt seine Gäste, die er bedienen möchte, selbst aussuchen. Allerdings ist eine Diskriminierung, aufgrund der Herkunft, nicht erlaubt. Die ist in solchen Fällen aber meist schwer beweisbar. Am Ende steht dein Wort gegen ihres.
Prinzipiell ist es natürlich gut, wenn Menschen für ihre Rechte und gegen Ungerechtigkeit kämpfen. Aber man sollte auch nicht zum Don Quichotte mutieren und den aussichtslosen Kampf gegen Windmühlen aufnehmen.
Ich will damit nicht sagen, dass du hier keinerlei Aussicht auf Erfolg hast, aber was willst du damit erreichen? Das du an einem Ort etwas trinken gehen kannst, wo man dich eigentlich gar nicht haben will? Für mich ergibt das keinen Sinn.
Es gibt Dinge, wo es sich lohnt zu kämpfen. Manche Dinge muss man hinnehmen. Die Kunst ist zu entscheiden, wann man kämpfen sollte und wann man lieber den einfachen Weg geht. Ich würde sagen, wenn du was trinken willst, geh einfach dort hin, wo du ein gern gesehener Gast bist. Spar dir deine Kräfte für lohnendere Kämpfe.
Allerdings ist eine Diskriminierung, aufgrund der Herkunft, nicht erlaubt.
Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Im AGG beispielsweise geht es nur um die ethnische Herkunft. Wenn der Wirt einer Dortmunder Kneipe einem Menschen aus Gelsenkirchen den Zutritt verweigert, ist das völlig in Ordnung.
Jeder Besitzer eines Restaurant, einer Bar oder sonstiger Lokalitäten darf einem Menschen den Zutritt verweigern.
Was genau der Grund ist, steht hier nicht zur Debatte.
Doch, aufgrund der Herkunft den Zutritt verweigern ist ein Verstoß gegen das AGG.
Der Gastgeber kann dich ohne Grund der Bar verweisen und muss dich nicht bedienen.
Nennt man Hausrecht.
lg
Doch, so ein Gesetz gibt es, das AGG.