Darf ein Lehrer bei Verdacht auf Schwänzen trotz abgegebener Entschuldigung der Eltern bei einer verpassten Arbeit eine 6 eintragen?

6 Antworten

Sofern eine Entschuldigung vorliegt, gilt das Fehlen nicht als unentschuldigt und kann somit maximal als "nicht erbrachte Leistung" gewertet werden - ggf. eben mit Nachschreibetermin.

Unter Umständen, ja.

z.b. Wenn das schon öfter vorgekommen ist und dem Schüler vorab mittgeteilt wurde, das der Muttizettel bei ihm nicht mehr reicht sondern er bei weiteren Fehlen immer einen ärztlichen Athest vorlegen muß.

Wenn es eine generelle Order der Schule gibt, das der Muttizettel in bestimmten Situationen nicht ausreicht, z.b. bei fehlen zu Arbeiten, Klausuren und man dann ein Ärztliches Atest bringen muß.

Was heißt "verpasste" Klassenarbeit?

In welcher Jahrgangsstufe? Was sagen die Regeln der Schule - sprich wird für das Fehlen an Tagen an denen eine Klassenarbeit geschrieben wird, ein ärztliches Attest verlangt?

Wenn ja - dann ist die 6 berechtigt.

Wenn nicht - wurde die Entschuldigung fristgerecht vorgelegt?

Wenn ja - kann der Lehrer die Klassenarbeit nicht mit einer 6 bewerten.

Nein. Aber wenn Zweifel bestehen, wird die Schule bei dir eine Attestpflicht einführen. Du musst dann immer zum Arzt, sogar wenn du wirklich krank bist und dir übel ist, kannst du nicht zu Hause im Bett bleiben, sondern musst dich in ein Wartezimmer schleppen in Zukunft.

Da hast du dir dann was schönes eingebrockt.

Möglicherweise verlangt die Schule bei angekündigten Leistungsnachweisen einen ärztlichen Nachweis.

Die Entschuldigung durch die Eltern wäre dann nicht ausreichend.