Darf ein Arbeitgeber fragen zum Partner stellen?

3 Antworten

Ja, aber man muss arbeitsrechtlich gesehen nicht antworten und darf bei solchen Fragen sogar lügen.

nein das geht ihn nix an !

In kath. Einrichtungen sieht das etwas anders aus !

Wie heißt das ? sogenannte Tendenzbetriebe. Bei Frührungskräften wird noch

etwas genauer "hingeschaut !"

Könnte die Einstellung beschweren / verhindern !?

Natürlich darf er das, du musst ja nicht antworten, darüber bist du auch nicht verpflichtet.