Darf ein Arbeitgeber fragen zum Partner stellen?
z.b: wie er/sie heißt, wo der Arbeitsplatz ist u.s.w.
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Beruf & Ausbildung
Ja, aber man muss arbeitsrechtlich gesehen nicht antworten und darf bei solchen Fragen sogar lügen.
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nein das geht ihn nix an !
In kath. Einrichtungen sieht das etwas anders aus !
Wie heißt das ? sogenannte Tendenzbetriebe. Bei Frührungskräften wird noch
etwas genauer "hingeschaut !"
Könnte die Einstellung beschweren / verhindern !?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Natürlich darf er das, du musst ja nicht antworten, darüber bist du auch nicht verpflichtet.