Darf die Krankenkasse Informationen zu vorherigen Behandlungen an die Bundeswehr herausgegeben?
Ich habe vor, mich bei der Bundeswehr zu bewerben. Bei dem Einstellungstest gibt es ja auch die ärztliche/psychologische Untersuchung. Die Krankenkasse sowie alle Ärzte unterliegen ja einer Schweigepflicht... darf die Bundeswehr dann Informationen zu möglichen vorherigen Behandlungen bei der Krankenkasse erfragen? Kann die Bundeswehr irgendwo einsehen, in welchen (z.T. psychologischen) Behandlungen ich mich befunden habe oder meine Krankenakten sehen? Werde ich bei dem Einstellungstest von der Bundeswehr gefragt, ob ich eine Entbindung der Schweigepflicht gestatte, damit die alles einsehen können? Wenn dies nicht der Fall ist (wegen Schweigepflicht und so ^^), kann ich theoretisch auch Sachen nicht erzählen? (Ja ich weiß, soll man nicht tun... aber ich habe echt Angst, dass meine psychotherapeutische Therapie vor über 2 Jahren meine Einstellung gefährdet). Bitte nur Antworten von Leuten, die auch eine Ahnung davon haben (und nicht "joa ich glaube das ist so und so). Danke schonmal :)
6 Antworten
Du musst aktiv von der Schweigepflicht entbinden, sonst darf keiner was sagen und wird keiner was sagen! Informationen werden nur gegeben, wenn die Schweigepflicht vom Patient selbst aufgehoben wurde. Das ist schon mal Fakt für alle Situationen.
Ob dies bei der Bundeswehr der Fall ist, dass nach einer Aufhebung der Schweigepflicht gefragt wird, weiß ich nicht.
Eine gewisse psychische Stabilität wird jedoch vonnöten sein, wenn Leuten Schusswaffen mit scharfer Munition ausgehändigt werden, die haben schon ihre Tricks das heraus zu finden.
Die Bundeswehr holt nirgendwo Auskünfte über Dich ein - die untersuchen Dich selbst - auch psychologisch - und finden es sehr schnell heraus, wenn Du vor den Untersuchungen falsche Angaben gemacht hast
darf die Bundeswehr dann Informationen zu möglichen vorherigen Behandlungen bei der Krankenkasse erfragen?
sie dürfen, bekommen aber keine Auskunft
Bei dem Einstellungstest gibt es ja auch die ärztliche/psychologische Untersuchung.
und hier must du wahrheitsgemäß antworten. Machst hier Falschangaben, kann dich das deine Bewerbung bei der BW kosten
Hey :) also soweit ich das noch von mir weiß musst du Unterlagen vom Arzt und falls der Fall ist auch von Krankenhaus Aufenthalte der letzten 5 Jahre vorlegen.
LG Romy :)
Die Krankheit die Arbeit gefährdet,wird sie der Bundeswehr weitergegeben
Das wars