Darf die Krankenkasse Informationen zu vorherigen Behandlungen an die Bundeswehr herausgegeben?

6 Antworten

Du musst aktiv von der Schweigepflicht entbinden, sonst darf keiner was sagen und wird keiner was sagen! Informationen werden nur gegeben, wenn die Schweigepflicht vom Patient selbst aufgehoben wurde. Das ist schon mal Fakt für alle Situationen.

Ob dies bei der Bundeswehr der Fall ist, dass nach einer Aufhebung der Schweigepflicht gefragt wird, weiß ich nicht.

Eine gewisse psychische Stabilität wird jedoch vonnöten sein, wenn Leuten Schusswaffen mit scharfer Munition ausgehändigt werden, die haben schon ihre Tricks das heraus zu finden.

darf die Bundeswehr dann Informationen zu möglichen vorherigen Behandlungen bei der Krankenkasse erfragen?
sie dürfen, bekommen aber keine Auskunft

Bei dem Einstellungstest gibt es ja auch die ärztliche/psychologische Untersuchung.

und hier must du wahrheitsgemäß antworten. Machst hier Falschangaben, kann dich das deine Bewerbung bei der BW kosten

Hey :) also soweit ich das noch von mir weiß musst du Unterlagen vom Arzt und falls der Fall ist auch von Krankenhaus Aufenthalte der letzten 5 Jahre vorlegen.

LG Romy :)

Die Bundeswehr holt nirgendwo Auskünfte über Dich ein - die untersuchen Dich selbst  - auch psychologisch - und finden es sehr schnell heraus, wenn Du vor den Untersuchungen falsche Angaben gemacht hast


Die Krankheit die Arbeit gefährdet,wird sie der Bundeswehr weitergegeben

Das wars


DerTufo  03.06.2017, 20:37

*wenn

0