Darf der Vermieter meine Möbel abbauen und sie vor die Tür stellen (Würde ich nur mal so gerne wissen)?
Man könnte ja beispielsweise mit einen Ersatz Schlüssel die Wohnung betreten und alles abbauen. Aber ist sowas erlaubt?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rasentraktor007/1707403275435_nmmslarge__317_0_810_810_a8dc5b203e15c21a1e877ccec237a85e.jpg?v=1707403275000)
Nein, weder das eine noch das andere ist erlaubt, und das ist auch allgemein bekannt.
Dein Vermieter hat einen Zweitschlüssel?
Warum und von wem?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist nie passiert wollte ich nur mal wissen. Und ja mein Vermieter hat einen Schlüssel.Dieser ist allerdings nur für Notfälle.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/diewoelfin0815/1451126177116_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1451126177000)
Einfach vor die Tür stellen keinesfalls.
Wenn jedoch z.B. die Wohnung gekündigt, aber nicht geräumt wurde, kann das alte Mobiliar im Zuge einer Zwangsräumung ggf. kostenpflichtig abtransportiert und eingelagert werden.
Aber davor sind zuerst so einige rechtliche Schritte mehr notwendig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cleanercode/1712487595293_nmmslarge__371_572_1203_1203_4eb87b925752e760436e518e01bae5c3.jpg?v=1712487595000)
Der Vermieter darf keinerlei Zugang zu deiner Wohnung haben, sofern die Miete bezahlt wird. Auch ein Ersatzschlüssel hat beim Vermieter nichts zu suchen.
Also nein und nein und nein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cleanercode/1712487595293_nmmslarge__371_572_1203_1203_4eb87b925752e760436e518e01bae5c3.jpg?v=1712487595000)
Gut, dass du diese Abmachung JETZT erst erwähnst ;-) Wir lieben es, Informationen in Häppchen zu erhalten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich hab ja aber auch nicht gefragt ob mein Vermieter einen Ersatzschlüssel besitzen darf 😉
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cleanercode/1712487595293_nmmslarge__371_572_1203_1203_4eb87b925752e760436e518e01bae5c3.jpg?v=1712487595000)
Vermieter dürfen nicht eigenwillig Schlüssel einbehalten. Mit der Abmachung des Mieters allerdings schon. Ergibt für mich Sinn da ich oft auf Reisen bin. Kann ja immer mal irgendwas sein zum Beispiel ein Rohrbruch.