Crush?

5 Antworten

Ja, einerseits sind 3 Jahre nicht so riesig … und hier kommen sicher viele Kommentare … ‚alles gut und so‘.

Ich meine eher das sind Einzelfälle. Die Schwelle zwischen 13 und 16 ist eben entscheidend. Mit 16 eine 13-Jährige, da hätte ich eher die Finger von gelassen … kann dann mit 14 schon anders aussehen. Aber machen wir uns nichts vor. Es ist nicht einfach, weil es einfach viele Schranken gibt.

Schau Dich lieber weiter um.

Meiner war 19 damals, also passt schon. Wenn alles freiwillig läuft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Liebe kennt keine Grenzen, aber er muss von deiner Liebe auch Wissen und das so ist, ist es eben so.

es muss ja nicht alles und jeder Wissen und Zeit habt ihr noch massig vor euch.

ist in ordnung passt

viele denken aber es passt nicht, sind einfach hater


Tillmann13331  15.12.2024, 15:50

Ich denke es gibt da keine grenzen so lange es bei einer nicht sexuellen Beziehung bleibt.

Tillmann13331  15.12.2024, 16:02
@Starscream2811

Ja sehe ich auch so aber das mit ab 14 ist so halb richtig. Denn so bald er über 18 ist und du noch unter 18 wäre es eine Straftat, außerdem wäre es auch immer besser die Einverständnis beider Eltern zu haben wenn man sich sexuell ausleben möchte. Sonst steht einer Beziehung natürlich nichts im Weg also nicht falsch verstehen.

Starscream2811  15.12.2024, 16:03
@Tillmann13331

Nein es ist keine Straftat, sobald man mind. 14 ist kann man theoretisch mit 40 Jährigen sex haben

Tillmann13331  16.12.2024, 13:47
@Starscream2811

In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (StGB) die strafrechtliche Verantwortung im Hinblick auf sexuelle Handlungen. Gemäß § 182 StGB gibt es bestimmte Bestimmungen, die den Schutz von Minderjährigen betreffen:

• Wenn eine Person zwischen 14 und 15 Jahren alt ist, darf sie nur dann mit einer Person, die über 18 Jahre alt ist, sexuellen Kontakt haben, wenn diese Person nicht in einer „ausbeuterischen“ Weise handelt. Das bedeutet, dass ein sexueller Kontakt zwischen einem 14- oder 15-Jährigen und einer über 18-jährigen Person grundsätzlich zulässig ist, wenn keine unzulässige Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen, Macht oder Beeinflussung vorliegt.

• Ab 16 Jahren ist sexuelle Aktivität mit einer volljährigen Person grundsätzlich erlaubt, solange keine anderen strafrechtlich relevanten Faktoren vorliegen, wie etwa Zwang oder Ausbeutung.

Es gibt jedoch eine besondere Regelung für den Fall, dass der Altersunterschied zwischen den Beteiligten mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner unter 18 Jahren ist. Dann könnte der über 18-jährige Partner möglicherweise strafrechtlich belangt werden, wenn er die Situation ausgenutzt hat, etwa durch eine Ausnutzung der Reife oder Situation des jüngeren Partners.

Zusammengefasst: Wenn du 14 oder 15 Jahre alt bist und mit einer Person über 18 Jahren Geschlechtsverkehr haben möchtest, ist dies rechtlich möglich, solange keine Ausbeutung oder unzulässige Beeinflussung vorliegt. Aber ab 16 Jahren sind sexuelle Handlungen mit einer volljährigen Person grundsätzlich erlaubt.

Da wirst du jetzt unterschiedliche Meinungen bekommen, da das eine moralische Frage ist. Meiner Meinung nach, ist es okay. Lass dich nur nicht ausnutzen...

LG, Fabian. : )