China als Minderjähriger?

2 Antworten

Das Auswärtige Amt:

Visumsfreie Einreise
Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Diese Regelung wird vorerst bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite ein FAQ zur visafreien Einreise bereit.
Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum (Ausnahme bei visumsfreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.
Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/china-node/chinasicherheit/200466

Ich würde diese Reise nicht empfehlen, es scheint aber möglich zu sein.

Hallo,

Ja, für Aufenthalte bis zu 15 Tage benötigen deutsche Staatsangehörige in Shanghai (und einigen anderen Regionen Chinas) im Rahmen des “Visa-Free Transit”-Programms tatsächlich kein Visum, sofern die Reise bestimmte Bedingungen erfüllt, wie z. B. ein Weiterflug in ein Drittland.

Allerdings könnten als Minderjährige ohne volljährige Begleitperson zusätzliche Anforderungen bestehen. Ihr solltet sicherstellen, dass ihr alle erforderlichen Dokumente dabei habt, insbesondere die beglaubigten Einverständniserklärungen eurer Eltern. Es wäre auch ratsam, im Vorfeld bei der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat nachzufragen, um auf Nummer sicher zu gehen.