Chef im recht oder ich?

6 Antworten

Ich arbeite auch beim Zahnarzt. 

NEIN, du darfst NICHT Röntgen, das Zimmer nach einer Behandlung aufräumen oder im Steri arbeiten.

Am besten meldest du dich mal bei der Zahnärztekammer. Die können das deinen Chef alles erklären. Die helfen einen kostenlos  

Verboten sind:

der Kontakt mit infektiösen Patienten,


Spritzentätigkeit oder Blutabnahme,


chirurgische Eingriffe, Zahnextraktionen, Injektionen,


chemische Tauchdesinfektion und Reinigung kontaminierter Instrumente,


der Umgang mit krebserregenden, fruchtschädigenden oder

erbgutverändernden Gefahrstoffen, auch nicht mit Schutzhandschuhen,

Schutzbrille und anderen Schutzmaßnahmen,


der Umgang mit schneidenden, stechenden oder rotierenden Instrumenten oder Materialien, auch nicht zur Zahnpflege und -prophylaxe, d. h. kein Reinigen von Kanülen, Skalpellen, Küretten oder Sonden, kein Recapping von Einmalkanülen,


der Umgang mit Röntgenstrahlen oder Aufenthalt im Kontrollbereich ionisierender Strahlen,


der direkte Umgang mit sonstigen Gefahrstoffen in Konzentrationen über die Auslöseschwelle (z. B. Amalgam, Kleber mit Isocyanaten).


Dies bedeutet also, dass sämtliche Arbeiten am Stuhl ab Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr erlaubt sind.

Es gibt keine Möglichkeit, das Beschäftigungsverbot zu umgehen.

Selbst bei einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung der Schwangeren, auf eigene Verantwortung weiterarbeiten zu wollen, würde sich der Arbeitgeber strafbar und möglicherweise schadenersatzpflichtig machen, wenn die Mitarbeiterin in gefährdenden Bereichen weiterarbeiten würde.


Welche Tätigkeiten sind noch erlaubt?

Verwaltungstätigkeiten sind stets möglich.

Erlaubt ist schwangeren Zahnärztinnen beispielsweise auch, Aufklärungsgespräche mit Patienten zu führen oder allgemeine Patienteninformationsabende durchzuführen.

Unter strengen Schutzvorkehrungen (Tragen von Handschuhen, Mund- und Nasenschutz sowie Schutzbrille) sind schwangeren Arbeitnehmerinnen in Zahnarztpraxen auch einige Tätigkeiten mit Patientenkontakt ohne chirurgische Eingriffe bei Vorsorgeuntersuchungen und zur Zahnreinigung sowie -pflege möglich, z. B. die Entfernung von harten und weichen Belägen supragingival (aber nicht subgingival), von Raucherbelägen und Verfärbungen mittels Airflow, die Feinpolitur mit Bürsten oder Zahnreinigung mit Zahnseide.

Auch zahnerhaltende, kieferorthopädische und prothetische Behandlungsmaßnahmen sind unter Beachtung der oben genannten Einschränkungen möglich.

Zudem darf sauberes Material angereicht und die Röntgenanlage außerhalb des Kontrollbereichs bedient werden.

Quelle:

https://www.zmk-aktuell.de/management/recht/story/schwanger-in-der-zahnarztpraxis__1197.html

Zu deiner Frage:

...er darf dich nicht röntgen lassen.

Lg

Lies mal was hier drin steht:

 

Auszug aus dem Text. Bitte alles was im Link steht lesen

 Nach der Rechtsprechung muss vielmehr bei allen Tätigkeiten, die durch schwangere zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) durchgeführt werden, eine Verletzungs- und Infektionsgefahr sicher ausgeschlossen sein. Dies bedeutet, dass eine schwangere ZFA bereits ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bzw. ab der Kenntnis der Schwangerschaft nicht mehr in der Stuhlassistenz oder zum Röntgen eingesetzt werden kann. Falls die schwangere ZFA auch nicht auf einen anderen Arbeitsplatz, an dem eine Verletzungs- und damit Infektionsgefahr ausgeschlossen ist, umgesetzt werden kann, darf die schwangere ZFA nicht mehr in der Praxis beschäftigt werden.

 

https://www.zmk-aktuell.de/management/recht/story/rechtliche-probleme-bei-schwangeren-zahnmedizinischen-fachangestellten--teil-1__439.html

Röntgen solltest du auf keinen Fall und du darfst eigetlich auch nicht in Berührung mit Blut oder anderem möglicherweise infektziösem kommen... Ich hab auch beim Arzt gearbeitet und durfte dann nur noch Bürokram machen.

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html

Ein Zimmer aufzuräumen wäre meines Erachtens zulässig, solange Du keine Schränke verrücken mußt.

Wie das mit dem Röntgen aussieht, kann ich nicht beurteilen. Die Arbeit wird zwar nicht zu schwer sein, eventuell besteht aber die Möglichkeit einer Strahlenexposition. Da solltest Du mit Deiner behandelnden Gynäkologin drüber reden.


Temitayo  23.06.2017, 14:35

Zimmer beim Zahnarzt aufräumen ist während der Schwangerschaft nicht gestattet. Das Zimmer ist kontaminiert   

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GanMar  23.06.2017, 14:38
@Temitayo

Nicht zwangsläufig jedes Zimmer. Es muß ja nicht nur der "Bohr-Raum" aufgeräumt werden.

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