Bußgeldbescheid wegen Ruhestörung, die es nicht gab?

1 Antwort

Einspruch einlegen. Die Polizei war offensichtlich nicht neutral ,dazu ,wenn Deine Schilderung stimmt , ist Lautstärke aus Eurer Wohnung vor 22.00 keine Ruhestörung.

Nun,das die nach Stunden noch kommen ,ist bei solchen nachrangigen Dingen vielleicht noch normal.

Wenn allerdings Ruhe geherrscht hat , was offensichtlich der Fall war .

Zwei Störer angetroffen,gelten beide als Störer .Das ist anders als im Strafverfahren,wo eine Mittätereigenschaft bewiesen werden muss.