Bußgeldbescheid wegen Ruhestörung, die es nicht gab?
Nachbar hat die Polizei gerufen, weil angeblich störend laute Musik und Gepolter seit 21:30 Uhr aus unserer Wohnung kam. Polizei klingelte Sturm um nach Mitternacht, obwohl wir schon am Schlafen waren. Beamte verlangten beide Ausweise. Trotz Stellungnahme und Verneinung wegen vorsätzlicher Lärmbelästigung kam ein Bußgeldbescheid über 125€ für meinen Mann und mich. Ist das rechtens?
Darf die Polizei, obwohl der angebliche Anlass nicht mehr gegeben war, um diese Uhrzeit klingeln und gegen die Wohnungstür hämmern? Darf nicht nur gegen einen Verantwortlichen eine Owi gefertigt werden?
1 Antwort
Einspruch einlegen. Die Polizei war offensichtlich nicht neutral ,dazu ,wenn Deine Schilderung stimmt , ist Lautstärke aus Eurer Wohnung vor 22.00 keine Ruhestörung.
Nun,das die nach Stunden noch kommen ,ist bei solchen nachrangigen Dingen vielleicht noch normal.
Wenn allerdings Ruhe geherrscht hat , was offensichtlich der Fall war .
Zwei Störer angetroffen,gelten beide als Störer .Das ist anders als im Strafverfahren,wo eine Mittätereigenschaft bewiesen werden muss.