Bundeswehr, ausmusterung, füsse?

2 Antworten

Das wäre Schwachsinn. Du wirst auf Grund  deiner aufgezählten Nachteile nicht als untauglich eingestuft. Durch die Allergie jedoch kann es sein, dass du nicht als t1 eingestuft wirst. Das ist in so weit eine Einschränkung, dass dir bei dir Bundeswehr nicht mehr alle Türen offen stehen, sondern für einige Berufe nicht zugelassen wirst.


lucas1237  26.07.2018, 21:17

So doof es auch klingt, aber die Bundeswehr scheint zur Zeit sehr starke Probleme mit dem Nachwuchs zu haben -> zu wenige, die diesen Dienst antreten. Dieser Mangel an Nachwuchs ist auch an den ganzen Werbungen sehr deutlich. Das heißt aber auch, dass sie zurzeit so viele wie möglich annehmen werden. Egal ob sie nur als Tellerwäscher dienen oder sonst etwas. Deshalb gibt es auch die Einstufungen von t1-t7(6 ausgeschlossen)

T1 voll verwendungsfähig
T2 verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten
T3 verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten
T4 vorübergehend nicht verwendungsfähig
T5 nicht verwendungsfähig
T7 verwendungsfähig für bestimmte Tätigkeiten des Grundwehrdienstes unter Freistellung von der Grundausbildung
Habe mich lange nicht mehr darüber informiert. Kann auch totaler Quatsch sein, was ich von mir gebe, aber ich bin mir sicher dass es bei der Bundeswehr auch Tätigkeiten für dich geben wird, ohne große Einschränkungen.

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ponter  26.07.2018, 22:42
@lucas1237

TG 3 besitzt keine Gültigkeit mehr, Einstufungen dort können zur Ausmusterung führen, hier entscheidet letztendlich der Mediziner der Tauglichkeitsprüfung.

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Isk123 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 21:09

Danke für die Antwort. Woher weißt du was? Bzw wieso denkst du so?

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Aufgrund verschiedener Unzulänglichkeiten kann es zur Herabstufung im Tauglichkeitsgrad kommen, das wurde bereits erwähnt.

Allergien, wenn sie nicht schwerwiegend sind, wären kein Ausmusterungsgrund.

Die Fussformveränderung kann zur Ausmusterung führen. Hier ist zu beachten, dass der Tauglichkeitsgrad III keine Gültigkeit mehr besitzt, Einstufungen dort führen i.d.R. zur Ausmusterung. Das letzte Wort hat hier letztendlich der zuständige Mediziner in der Untersuchung.

Die Gesundheitsnummern kann man unter folgendem Link einsehen. (Füße = GNr. 71 (Seite 81))

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/09-Anlage-3-1.pdf