Bundespolizei mit schlechten Augen?
Hallo zusammen, ich habe Kontaktlinsen in der Stärke +5.
ich bin aber nicht weitsichtig... ich sehe das was nah ist besser und schärfer, sobald was weit weg ist und ich es erkennen muss ist es verschwommen.
ich weiß das ich eine hornhautverkrümmung habe.
Es gab mal bei der ersten Bestellung von Kontaktlinsen(vor 5 Jahren) vom Arzt „ein Fehler“ dass die Ausversehen in Minus bestellt wurden.
3 Jahre später habe ich mir eine Brille zugelegt, damit ich eine habe im Falle des Falles. Da wurden die Gläser auch „ausversehen“ in minus bestellt. Ich denke jetzt im nach hinein, dass dies doch kein Fehler war. Ich hatte anscheinend als kleines Kind + 5.00. Ich bin aber 100% kurzsichtig.
Ich habe jetzt in 3 Wochen einen Termin beim Augenarzt, aber das lässt mich nicht in Ruhe, da ich unbedingt zur BuPo will. Die Augen lasse ich sowieso Lasern, da die BuPo aber präoperative Daten auch haben möchte gibt es da auch Richtlinien. Max +3.00 oder -5.00 Dioptrien.
wenn sich herausstellt, dass ich minus habe, dann ist es ja schonmal gut.
Hat jemand damit Erfahrung? Gibt es evtl Fälle wo die Hornhautverkümmung nur bei + existiert?
danke
3 Antworten
Ich kann dir nur raten, geh ohne Brille oder sonstige Sehhilfe zu einem Optiker und lass einen Test machen. Da stellt sich dann heraus, ob du plus oder minus brauchst.
Die meisten Augenärzte sind keine Fachleute für Stärkenmessung und für Contactlinsen, sie sind die Fachleute für Krankheiten.
Die Anforderungen an das Sehvermögen sind deutschlandweit in der bundeseinheitlichen PolizeiDienstVorschrift 300 (PDV 300) geregelt. Ohne Brille muss die Sehleistung bis zum 20. Lebensjahr 50%, danach 30% auf jedem Auge betragen. Außerdem wird Farbunterscheidungsvermögen, Stereosehen und Nachtsehvermögen verlangt.
Bei u. a. folgenden Merkmalen des Sehvermögens ist die Polizeidiensttauglichkeit ausgeschlossen.
- unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus) schon auf einem Auge von weniger als 0,5, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 0,3, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist
- korrigierter Visus unter 0,8 schon auf einem Auge, selbst bei einem Visus von 1,0 des anderen Auges
- unzureichender Nahvisus Hyperopie in Zykloplegie über +2,5 dpt sphärisch schon auf einem Auge
- unzureichendes räumliches Sehen - herabgesetzte Dämmerungssehschärfe - erhöhte Blendungsempfindlichkeit - Gesichtsfeldeinschränkung schon auf einem Auge
- die astigmatische Komponente einer Fehlsichtigkeit darf +/-2,5 dpt nicht überschreiten
- der Unterschied der Fehlsichtigkeiten beider Augen (Anisometropie) darf +/- 2,5 dpt nicht überschreiten
Quelle: https://www.dertestknacker.de/polizeiaerztliche-untersuchung-und-belastungs-ekg/
Kommt drauf an wie alt du bist.
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