Brief vom Gerichtsvollzieher/Einlieferung in die JVA?

1 Antwort

Tatsächlich kannst Du solange in Haft bleiben, bis Du die Vermögensauskunft abgegeben hast.


benben1996 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 16:57

Was bedeutet das wenn man bei der Festnahme direkt sagen würde das man sie abgibt?

0
Einzelfahrer  24.06.2024, 17:00
@benben1996

Wenn Du es so weit kommen lässt, erkärt Dir der Gerichtsvollzieher die Festnahme, nimmt Dir vor Ort die Vermögensauskunft ab und lässt Dich wieder frei.

In die JVA gehts nur, wenn die VA nicht abgegeben wird, dann mit Amtshilfe der Polizei.

1
RobertWeemeyer  24.06.2024, 17:02

Höchstdauer sind allerdings sechs Monate.

0