Brief kommt für meinem jüngeren Bruder 18 Jahre?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Nein, weil 95%
Ja, weil 5%
Andere 0%

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, weil

Nein definitiv nicht. Schon mal was vom Postgeheimnis gehört?

damit du was dazulernst:

Auf Verfassungsebene schützt Artikel 10 des Grundgesetzes die Unverletzlichkeit des Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnisses – das Postgeheimnis genießt insoweit den Rang eines Grundrechts. Da sich Grundrechte allerdings in aller Regel nur als Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat verstehen, also nicht unmittelbar gegen Privatpersonen oder Unternehmen der Privatwirtschaft gerichtet werden können, braucht es zusätzlich eine einfachgesetzliche Umsetzung. In Deutschland übernimmt dies der § 39 des Postgesetzes.

§ 39 Postgesetz verpflichtet die Erbringer von Postdienstleistungen, also die Unternehmen und ihre Beschäftigten, auch über die Dauer der Beschäftigung hinaus zur Geheimhaltung. Aussagen, Auswertungen oder Datenverarbeitungen rund um die Inhalte oder die näheren Umstände des Postverkehrs (wer bekommt wann Sendungen von wem?) sind zunächst untersagt, soweit sie nicht für das Erbringen von Postdiensten notwendig sind.

Das Postgeheimnis und der Datenschutz gehen hierbei Hand in Hand. Oftmals zieht eine Verletzung des Postgeheimnisses auch eine rechtswidrige Datenverarbeitung nach sich. Während die Einhaltung des Postgeheimnisses – ohne die möglichen datenschutzrechtlichen Folgefragen – von der Bundesnetzagentur überwacht wird, fällt die Kontrolle und Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in die Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.


lilatrudi  12.06.2024, 18:38

Hier geht es allerdings um das Briefgeheimnis (Strafgesetzbuch § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses) und nicht um das Postgeheimnis (Strafgesetzbuch § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses)

Wird oft vermischt, viele kennen den Unterschied nicht.

1
Nein, weil

... weil das eine Verletzung des Briefegeheimnisses darstellt und DU Dich damit strafbar machst.

"Strafgesetzbuch (StGB) § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft..."

wenn du nicht das OK deines Bruders hast, geht dich nichts an, was darin steht.

Wenn er dich bittet, ihm zu helfen und des dir vorzulesen, geht das natürlich klar

Nein, weil

1. Kennst du briefgeheimnis ?!

2. Wenn der doch schon 18 ist, lass ihn BITTE sein Leben?!

3. Du hast KEIN RECHT seinen Brief zu öffnen ! Nichtmal die Eltern dürfen das

Nein, weil

Erstens machst du dich strafbar und zweitens kann er es doch selber aufmachen und lesen.