braucht ein polizist immer ein weibliches gegenstück bei der streife?

5 Antworten

es ist keine pflicht nein aber es ist nützlich wenn man eine weibliche person kontrollieren muss und gegebenenfalls eine leibesvistation machen sollte. denn das dürfen dann nur weibliche polizisten.

Ein Polizist darf eine Leibesvistitation an weiblichen Verdächigen nicht durchführen. Deshalb soll immer eine Polizistin mitfahren.

Über die 3. qualifikationsebene darf öffentlich nichts geschrieben werden, das ist dienstlich geheim.

  1. Qualifikationsebene?

Nein, müssen sie natürlich nicht, Frauen sind auch in der Unterzahl, das könnte gar nicht klappen.


carolinaangel 
Fragesteller
 01.07.2011, 22:42

noch nie was von qualifikationsebene gehört ? 1. qualifikationsebe dass sind so die einfachen polizisten ..streife fahren undso ...dass kann man mit dem realschulabschluss machen ebenso die 2. qualifikationsebene ...

mann kann aber auch wenn man Abitur hat ( so wie ich jetzt ) gleich in der 3.qualifikationsebene einsteigen mit dem studium dann verdiehnt man gleich mehr ..bekommt bessere jobs undso...

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Bienchen28  01.07.2011, 23:02
@carolinaangel

Kenne dafür nur die Fachbegriffe, außerdem sind deine Informationen falsch.

Man kann nicht mal eben so mit Abitur in die "Qulifikationsebene 3", besser genannt, den "höheren Dienst" einsteigen.

Mit Abitur kommst du erstmal nur in die "Qualifikationsstufe 2" besser genannt den "gehobenen Dienst". Auch hier fährt man teilweise "nur" Streife.

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carolinaangel 
Fragesteller
 09.07.2011, 23:11
@Bienchen28

ähm doch ...genau das habe ich eben gemacht ...habe abitur geschrieben ..mich dort beworben in der kaserne in der nähe von augsburg und haben mich genommen nach aufnahmeprüfung und mach jetzt qualifikationsebene 3

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Soweit ich weiß, muss er nicht mit einer Frau auf Streife sein, aber was ich ganz sicher weiß ist, dass er als Mann keine Frau auf Waffen oder Drogen untersuchen darf.


Redfox  02.07.2011, 22:15

Das ist ganz sicher falsch. Nach den Polizeigesetzen der Länder darf eine Person zwar nur nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden. Dies gilt aber nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Bei der Suche nach einer Waffe düfte das regelmäßig der Fall sein.

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Nein. Dann bräuchten wir ja 50 % Polizistinnen.