Brauchen Prostituirte einen Gewerbeschein für Blowjobs?

3 Antworten

Die Prostitution ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Selbständige Prostituierte müssen daher weder eine Gewerbeanzeige erstatten noch einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte für die Ausübung sexueller Handlungen mit Dritten stellen.

klares jein
sie brauchen eine Erlaubnis nach Prostituiertenschutzgesetz, nur sind sie (zumindest in D) dahingegend von der Gewerbeordnung befreit, dass sie keine sonst übliche Gewerbeanmeldung einreichen.

es gibt natürlich wiederum Erotik-Darstellerinnen, welche ihr Online-Geschäft mit Webcam und heißen Filmchen als Onlinemarketing oderwasauchimmer anmelden und dabei auch "offline" was erarbeiten.

mit der o.g. Erlaunis aber darf man alles anstellen; Blowjob hat also keinen extra Eintrag.

Nicht für Blowjobs, sondern nur für vaginale und anale Jobs ist das vorgeschrieben.