Brauche neues Rezept für den Optiker?
mir wurde vor ca 2 Jahren ein Rezept für den Optiker ausgestellt und habe den auch eingelöst bzw. eine Brille bekommen. Leider habe ich die Brille verloren. Kann ich vom Augenarzt eine neues Rezept anfordern oder muss ich nochmal in Behandlung ?
1 Antwort
In welche Behandlung? Du musst wegen einer Gläserverordnung nicht zwingend zum Augenarzt. Den Sehtest kannst Du direkt beim Optiker machen lassen, der dann über einen Berechtigungsschein mit Deiner gesetzl. KK abrechnet.
Du nimmst bitte Deine Krankenversichertenkarte mit zum Optiker, denn die braucht er für den Berechtigungsschein. Der Sehtest für eine Sehhilfe ist kostenlos.
Ob Deine Brille kostenlos ist, weiß ich nicht; das kommt ja darauf an, zu welchem Optiker Du gehst. Die Krankenkassen finanzieren keine Fassungen, und bei den Gläsern gibt es nur einen geringen Festbetrag dazu. Das bedeutet, möchtest Du die Gläser z.B. mit einer Entspiegelung oder dünner geschliffen, zahlst Du natürlich was für die Brille.
Wenn Du minderjährig bist, dann übernimmt das sehr wahrscheinlich die Krankenkasse
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lj. immer. Die gesetzl. KK bezuschussen aber nur Standardgläser, und die in der einfachsten Ausführung. Veredelungen wie Tönung, Entspiegelung oder Gläser mit höherem Brechungsindex bezuschussen die KK nicht.
Und ich muss für den Sehtest sowie die Brille nicht aufkommen ?