Bodycam bei Kreisliga Schiedsrichter verboten?

2 Antworten

Heyho,

Ja generell kannst du dagegen Einspruch erheben. Jedoch gibt der Sportverband die entsprechenden Regularien vor, an die sich gehalten werden muss. Selbst wenn etwas nicht explizit im Regelwerk genannt ist, gelten mündliche Absprachen genauso.

Du kannst um eine Ausnahme bitten, falls eine solche Regelung beim Sportverband bereits existiert. Sollte es keine Regelung geben, hast Du Dich trotzdem an das mündlich ausgesprochene Verbot zu halten: Dagegen Vorgehen bzw. Einspruch einlegen kannst Du aber!

Durch Dein beschriebenes Vorgehen (mit Einverständnis etc.) könntest Du eine fundierte Argumentation liefern, die den Einsatz rechtfertigt. Ein versuch schadet nicht!

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer

Annonym53713 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 00:15

Vielen Dank ! 🤝🤝

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Ja, kannst du, wird aber nichts ändern.
Nein, solltest du nicht.
Nein, wozu auch? Der hat damit nix zu tun.