Bis zu welchem Alter kann man bei der Bundeswehr eingezogen werden?

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Wenn du jetzt meinst, daß man zum Grundwehrdienst einberufen wird: Das ist an sich jeder Zeit möglich, aber passiert momentan nur bis zum 23. Lebensjahr. Außer du bist einmal zurückgestellt worden(weil du z.B. noch nicht mit der Schule fertig warst usw. Dann bis 25).

Einberufen werden kann man sowohl zum Grundwehrdienst als auch zum Zivildienst grundsätzlich aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Der erste Tag des Dienstantritts muss vor dem 25. Geburtstag liegen. Abweichend hiervon sind Dienstpflichtige einzuberufen, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Zurückstellung entweder aus beruflichen oder krankheitsbedingten Gründen (diese Aufzählung ist nicht abschließend) nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahres zur Ableistung des Dienstes herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist.

Bis zum 32. Geburtstag kann einberufen werden, wer als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker für eine militärfachliche Verwendung vorgesehen ist oder war, bzw. eine Verpflichtung als Entwicklungshelfer oder Katastrophenschutzhelfer nicht eingehalten hat

Es gibt keine Altersbeschränkung.

Beispiel hierfür:

Mein Vater ist Berufsoldat a.D. und durch einen Aktenfehler wurden falsche Daten an das Kreiswehrersatzamt geschickt.

Weil die davon ausgingen, dass er noch nicht eingezogen wurde haben Sie Ihn mit 56 noch zur Musterung einberufen.

Der ganze Scharz hatte erst ein Ende, als er bei der Medizinischen Untersuchung seinen Truppenausweis gezückt hat.

Die wollten Ihn tatsächlich noch mit Ende 50 ziehen....

Aus Wiki Kopiert.

Ende von Wehrpflicht und Einberufbarkeit [Bearbeiten]

Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5

WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug):

* in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert;
* bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
      o genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei
      o Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern;
* bis zum 30. Lebensjahr andauert, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war;
* bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (zum Beispiel Ärzte).