Bin ich frei von Grundwehrdienst wenn ich Freiwilliger Feuerwehr oder Katastrophenschutz beitrette?
Auf Tiktok meinte er das.
5 Antworten
Der Grundwehrdienst (Wehrpflicht) existiert zwar formell noch, ist aber schon seit vielen Jahren ausgesetzt.
Vor der Aussetzung der Wehrpflicht war es so, dass man sich vom Grundwehrdienst freistellen lassen konnte, wenn man sich zuvor für eine bestimmte Zeit im Katastrophenschutz (bzw. in der Feuerwehr, da diese ja Teil des KatS ist) verpflichtet hatte. 1999 waren das noch 10 Jahre Verpflichtung, mit Reduzierung der Grundwehrdienst-Zeit wurde das auf ich meine zuletzt 6 Jahre gekürzt. Die KatS/FF hatte halbjährlich über die Dienstpflichterfüllung des Freigestellten Bericht abzulegen.
Dabei handelte es sich dann um eine Freistellung, nicht um eine Verweigerung. D.h., dass man auch als Freigestellter noch zur Musterung musste (auch wenn darauf meist verzichtet wurde). Im Falle einer Dienstpflichtverletzung im KatS konnte man dann ggfs. sofort zum Wehrdienst eingezogen werden - und im Verteidigungsfall ebenso, da man nicht als "Kriegsdienstverweigerer" galt.
Ja, das ist aber schon immer so gewesen. Allerdings mußt Du Dich für eine längere Zeit verpflichten.
10 Jahre Verpflichtung war das damals.
Ob das wieder so kommt?
Im Verteidigungsfall sowieso nicht.
Das war früher so und wird wahrscheinlich auch so bleiben
§13a Wehrpflichtgesetz gibt dir darüber Auskunft.