Bin ich ein Verbrecher?
Guten Tag. Seit März gehe ich zum Bürger King und fülle dort Flaschen auf bei diesem Getränke Automat. Zu normalerweise ist dieser ja dafür da, dass sich Gäste, die schon zum Beispiel Cola bestellt haben und es leer ist, noch mal nach füllen können. Aber ich benutze diesen Automaten um keine Softdrinks beim Supermarkt kaufen zu müssen. Ist das strafbar?
2 Antworten
Ja. Das ist Diebstahl.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In Deinem Fall ist es aber egal - Deine Story ist? gelogen.
Auch wenn ich mich frage wie du das hinbekommst, ohne dabei von den Mitarbeitern gesehen zu werden - ja, das ist Diebstahl.