Bin 68 jahre,mit einer ausländerin verheiratet,sie hat kein einkommen, deutscher wohnsitz, kann sie witwenrente beantragen,wenn ich nicht mehr da bin?
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sofern du rechtsgültig mit ihr verheiratet bist, die Ehe in DE also anerkannt ist, kann sie selbstverständlich die Witwenrente beantragen, weil sie Anspruch darauf hat - bitte die Bestimmungen beachten, die für Witwenrenten gelten - Auskunft erhältst du über die Deutsche Rentenversicherung
Renten für Hinterbliebene | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Kleine oder große Witwenrente - kommt auf das Alter der Frau an ... ist im Zeitpunkt des Antrags unter 47 und hat keine Kinder zu erziehen bekommt sie nur 25% für 2 Jahre, weil man erwarten kann, dass sie noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann (bis 67)