Beurteilung im Zeugnis?

5 Antworten

Wenn es in deinem Bundesland eine Bewertung zum Arbeits- und Sozialverhalten (sog. "Kopfnoten) gibt, ja.

Natürlich steht das Verhalten da aber nicht wortwörtlich, sondern es gibt feste Bewertungsvorhaben.

Bei einem Endjahrzeugnis darf dieses Verhalten in der Regel mit mehrheitlicher Übereinstimmung der Konferenz vermerkt werden.

Dies ist nur in Abschlusszeugnissen unzulässig.

Oft wird erzählt, wie du dich mit anderen verträgst und sowas dabei kann auch erwähnt werden, ob du sehr unruhig warst oder so ist aber relativ ungewöhnlich. Meistens wird nur beschrieben ob du eher ruhig oder so bist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Alles schon selbst erlebt

Nein, also bei mir war das jedenfalls nie so. Es steht nur die Verhaltensnote da.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mir macht es Spaß, Leuten in alltäglichen Dingen zu helfen🤝

Ja, das wird aber verklausuliert. Direkt darf es nicht so beschrieben werden, allerdings versteht jeder was hinter bestimmten Ausdrücken zu verstehen ist.