Bett kaputt, nach Abkauf von WG Vormieterin?
Hallo, ich habe Möbel meiner Vormieterin abgekauft, wo ich jetzt in die WG ziehe. Ich habe nun gestrichen und das Bett von der Wand abgezogen. Da hat es schon etwas instabil gewirkt. Als eine Freundin nur leicht ihren Fuß aufs Bett gestellt hat es gekracht. Die eine Seite vom Bett ist rausgebrochen. Also die Schrauben haben es einfach nicht mehr getragen. Da muss ein Vorschaden gewesen sein, sonst wärw es nicht von sowenig Belastung kaputt gegangen.
Das Bett hatte zudem noch Bettkästen, diese haben es natürlich ein wenig getragen. Die hatte ich rausgezogen vorher, aber davon kann es ja nicht abhängig sein. Das Bett wurde auch schon von zwei Leuten genutzt, also meiner Vormieterin und der davor. Natürlich ist es da schon etwas gebraucht. Aber ich habe nicht einmal eine Nacht darin geschalfen und es ist schon kaputt. Da fühle ich mich natürlich etwas abgezogt. Natürlich hätte ich gerne das Geld wieder für das Bettgestell, der Rest ist ja in Ordnung. Das will sie natürlich nicht. Sie sagt es war ja alles in Ordnung als sie ausgezogen ist und es war heile. Und sie war nicht dabei. Ja, verstehe ich, aber es muss ein Vorschaden da gewesen sein. Sonst geht es nicht so kaputt.
Ich will natürlich auch kein Stess verursachen, besonders zwischen Ihr und den anderen Mitbewohnern, die sich vorher super verstanden haben.
Und weiß nicht, ob ich weiter beharren sollte und schaue wie wir das mit dem Bett lösen oder ob ich mich anstelle. Irgendwo habe ich es ja bereits abgekauft, mäßig Pech gehabt, aber dafür das ich nichts vom Bett hab, weiß ich ja nicht. Vielleicht hätte ich es noch besser kontrollieren müssen. Finde da sollte man schon drüber reden können.
Danke schonmal im Voraus.
2 Antworten
DAs ist natürlich Pech für dich. Aber vielleicht hat es ja, ohne dass die Vorbesitzerin es bemerkt hat, nur auf Grund der untergeschobenen Bettkästen gehalten und jetzt ist es Defekt. Da würde ich als Verkäuferin auch darauf beharren, dass das Bett schon bei Übergabe in Ordnung war. Und, wer weiß, ob nicht einer der Mitbewohner das Bett nach auszug der Verkäuferin mal für eine Nacht genutzt und beschädigt hat... Also, versuch es ggf. mit einem Kompromiss (50:50) oder hake es als Lebenserfahrung ab und kontrolliere bei der nächsten Wohnungsübergabe alles genauestens.
Das ist natürlich ein anderer Sachverhalt, wenn sie nachweislich wusste, dass ein Schaden bestand und dieser dir nicht mitgeteilt wurde. Da kannst du sie wegen Betrug anzeigen (würde ich mal beiläufig im Gespräch mit ihr erwähnen) und auf jeden Fall ihr das Bett, gegen entsprechendem Entgeld, zur Verfügung stellen.
Fixiere die abgebrochene Seitenwand mit Metallwinkeln. Die bekommst Du günstig in jedem Baumarkt. Problem gelöst.
Giwalato
Sie wusste das es einen Vorschaden hat und hat es mir beim Verkauf nicht erzählt. Ich wollte einfach wissen, ob mich anstelle, wenn ich mein Geld zurück will. Aber die anderen haben mich auch bestärkt. Im Zweifel habe ich Pech und lerne drauß. Mal sehen. Danke trotzdem für die Antwort!!