Es geht um den Erwerb von Musikstücken zur Nutzung im Sprechtheater. Der dementsprechende GEMA-Vertrag hierzu ist der Tarif BM für Sprechtheater.
https://www.gema.de/documents/20121/47468/tarif_bm-pdf/f5cb6324-b45a-9030-11c5-d9180b0c7a73?version=2.0&t=1690794759430
Dort steht geschrieben: „Die Vergütungssätze BM gelten für Musikaufführungen in Bühnenwerken des Sprechtheaters mit Musikern, für entsprechende Tonträgerwiedergaben und für die Vervielfältigungen der Werke, sofern diese ausschließlich zur Verwendung bei der Aufführung des Bühnenwerks bestimmt sind.“
Heißt: Musik, die von einem Laptop abgespielt wird, fällt unter diese Klausel. Meine Frage hierzu:
Muss diese Musik aus einer bestimmten Quelle kommen? Wie kann sie rechtmäßig erworben werden und tritt hier der Tarif VR-Ö (Anfertigung von Kopien in Kraft)?
Danke für alle Rückmeldungen!