Besuch Unterbrechung?

1 Antwort

Jobcenter wollen dir nichts per se Böses sondern die Wahrheit wissen + die Fakten kennen. Daraus errechnet sich dein Leistungsanspruch. Es empfiehlt sich nicht, eine Bedarfsgemeinschaft zu vertuschen, wenn ihr vorwiegend eben doch hauptsächlich zusammenlebt. Sowas kommt irgendwann ans Licht.


verreisterNutzer  27.12.2021, 22:26

Wäre das dann sozialbetrug.. ich will doch nichts Böses

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verreisterNutzer  27.12.2021, 22:31
@verreisterNutzer

Sie ist ja bei ihren Eltern gemeldet und wohnt nur 600 Meter von mir entfernt eine bg bilden wir wenn wir länger als 1 Jahr zusammen wohnen

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Nina1273  27.12.2021, 22:59
@verreisterNutzer

Wenn ihr offiziell zusammenzieht, bildet ihr sofort eine BG, nicht erst nach 1 Jahr. Aber das ist alles nichts schlimmes, es wird alles korrekt berechnet.

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verreisterNutzer  27.12.2021, 23:12
@Nina1273

Mach ich mich jetzt wegen sozialbetrug rückwirkend strafbar falls das rauskommen würde das sie im letzten Jahr für mehrere Monate mit Unterbrechungen bei mir war ?

kumpel meine ich solle froh sein noch nicht im Gefängnis zu sitzen …

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verreisterNutzer  27.12.2021, 22:15

Wir wollen am 15.01 eh offiziell zusammen ziehen kann da noch groß was passieren

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