Berufliche Fortbildung zum Meister zwingend Betrieblich?
Hallo,
ich arbeite seit einigen Jahren in einem Industriekonzern. In meinem Beruf habe ich auch die Ausbildung besucht. Nun möchte ich gerne den Industriemeister in meinem Beruf machen, ggf. später zum Betriebswirt aufstocken.
Die Fortbildung von etwa 18 Monaten wird auch als Fernstudium angeboten, was für mich in Frage käme. Muss ich diese berufliche Fortbildung zwingend im unternehmen angeben? Die Kosten sind überschaubar und möchte ich selbst tragen. Abgesehen davon wohne ich in Bayern, da gäbe es glaube ich noch einen erhöhten Zuschuss.
Ich möchte dieser Firma nichts schuldig sein und diese Fortbildung für mich machen, nicht für dieses Unternehmen und daher die kosten, w. o. ä., selbst tragen.
Ist das möglich bzw. erlaubt?
Gruß
2 Antworten
Guten Abend,
du kannst die Weiterbildung natürlich in deiner Freizeit machen und bist deinem Betrieb daher auch keinerlei Rechenschaft schuldig.
LG Patrick
Jeder darf seine Freizeit individuell gestalten !
Guten MItarbeitern wird das manchmal sogar subventioniert - gegen Dienstzeitverpflichtung ! ( wie bei Soldaten)