Beleidigung im Verwendungszweck, Schmerzensgeld?
Der ehemalige Lebensgefährte meiner Tochter wurde vom Landgericht zu einer Zahlung an Sie verurteilt, im Verwendungszweck hat er ein italienisches Sprichwort aufgeführt was im ungefähren aussagt das Sie für Geld alles tun würde. Wie ist so etwas zu bewerten?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Havenari/1550832190763_nmmslarge__13_200_1406_1406_1b25dc67f5227c635594e342b4ac288d.jpg?v=1550832191000)
Das ist sicher zu bewerten als ein Zeichen seiner Verbundenheit zur italienischen Kultur sowie als persönliche Widmung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Slothd3mon/1500319180330_nmmslarge__0_3_465_465_251a944aded5bf1ab5aa3ec8b6772087.jpg?v=1500319180000)
Geld nehmen und den Idioten sein madiges Leben leben lassen.
Die Problematik ist die Auslegung ab wann was als Schimpfwort zu werten ist.
abgesehen davon hat die Polizei und Staatsanwaltschaft besseres zu tun
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Ja ist es...
aber Anzeige hilft nur bedingt. Glaube einfach gut zureden hilft Am besten
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Dann war er halt kindisch. Na und? Wenn er sich dadurch jetzt toll fühlt, dann lass ihn halt. Über so was sich auch noch ärgern ist wirklich Zeitverschwendung.
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Wie man das bewerten soll? Nuja....gar nicht.
Schmerzensgeld wegen Beleidigung ist jetzt nix ungewöhnliches.
Genau das habe ich Ihr auch gesagt, das Gefühl allerdings als Opfer und wir reden hier von wirklich unschönen Dingen, vom Täter noch beleidigt zu werden ist echt hart.