Ich hatte im Sommer 2023 ein negatives Erlebnis bei einem Besuch in einem Sommergartencafe. Ich bewertete das Restaurant schlecht, schilderte meine Erfahrungen und Eindrücke.
Das passte dem Besitzer nicht und er beanstandete meine Bewertung bei google. Er verlangte einen Beweis, dass ich sein Restaurant tatsächlich besucht habe. Diesen Beweis besitze ich nicht, da man mir an der Selbstbedientheke für den Sommergarten beim Abholen der bestellten Getränke gar keinen Bon aushändigte.
Ich finde das sehr ärgerlich und würde diesen Vorgang gerne nun nocheinmal als 1*-Bewertung schreiben - dass er meine neg. Bewertung löschen ließ, ich keinen Bon als Beweis habe, da er mir keinen ausgehändigt hat usw.
Die von mir damals bemängelten Dinge sollten in einem Restaurant nicht passieren und ich bin der Ansicht, dass sich auch Gastwirte nicht alles erlauben können.
Wer kennt sich mit google-Bewertungen aus? Kann ich die Tatsache, dass er meine neg. Bewertung löschen ließ mit einer 1-Stern-Bewertung bei google als Bewertung abgeben?
Vielen Dank im Voraus.