Bei Arge ohne Grund abmelden?!

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brauchst ihr natürlich keinen Grund zu nennen und da eine Sanktion tatsächlich erst ab frühstens Februar greifen könnte (§ 31 Abs. 6 SGB II), musst du dir in der Hinsicht auch keine Gedanken machen.
D.h. die für Januar gezahlte Lestung kann nicht nachträglich gekürzt werden.

  1. Die werden wissen wollen, wovon du ab Februar lebts und deine Krankenkasse bezahlst.

  2. Sie werden die berechtigte Frage stellen: Wieso erst ab 01.02.2011, sprich, man wird deine Hilfsbedürftigkeit der Vergangenheit GENAUESTENS unter die Lupe nehmen.

  3. Wenn du ohne wichtigen Grund eine Massnahme abbrichst, kann das zur Schadensersatzforderung führen, sprich, die Arge verlangt das Geld für die abgebrochene Massnahme von dir zurück.

Meine Meinung dazu: Du bist mehr als kurzsichtig und wirst dafür jetzt eine gesalzene Rechnung und eine Menge Stress bekommen.

Das Leben ist nun mal kein "Wünsch dir was" sondern ein "So isses". Man hat sich an geltende gesetze zu halten... oder die Folgen zu tragen.

Bloss weil einer keine Lust auf ne Massnahme hat... nee kopfschüttel... die paar Wochen hättest du schon durchgestanden!


trisel1991 
Beitragsersteller
 19.01.2011, 17:29

ich muss doch wie gesagt keine antwort drauf geben wieso ich erst jetz keine leitungen mehr brauche und wovon ich jetz lebe, das muss ich denen nicht sagen, und ich habe meine eingliederungsvereinbarung genau gelesen und die können nix machen, nur geld streichen oder aller höchstens das geld für januar teilweise zurück fordern, und das is kein problem.

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Dea2010  19.01.2011, 17:47
@trisel1991

Da täuschst du dich gewaltig!

Aber wenn du ins offene Messer rennen willst, bitte.

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es wird sich von selbst erledigen da die Leistung zwangsläufig eingestellt wird. Evtl. wird Leistung vom Januar anteilmässig zurückverlangt ab den nicht anwesenden Meldetermin. Sieht natürlich nicht gut aus wenn man demnächst wieder auf der Matte steht um Leistung zu beantragen, sollte man berücksichtigen. Lieber hingehen und sagen das man psychisch die Massnahme nicht verkraftet hätte. Zumindest ist dann Papiermässig alles im reinen.


trisel1991 
Beitragsersteller
 19.01.2011, 17:13

also können sie nicht mehr machen als das geld von januar zurück verlagen und dann bin ich aber auch abgemeldet und ende.

das wäre ja kein problem für mich

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Gerd2  19.01.2011, 17:15
@trisel1991

sicher das das auch der letzte Besuch im Leben beim Arbeitsamt war ? Man sollte alles berücksichtigen.

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Begründen mußt Du die Abmeldung nicht, ich hoffe nur Du weißt, dass Du jetzt auch NIEMAND mehr Deine Krankenkasse bezahlt

Soso, der einzige Sinn für den Besuch der Maßnahme war also der Leistungsbezug??? Solche Teilnehmer habe ich immer hochkant des Unterrichts verwiesen

Wenn du schon eine Maßnahme bekommst, die mit Sicherheit Geld kostet, sollte man von dir das Geld zurück verlangen! Einfach keine Lust hin zu gehen ist kein Grund!


heinboed  19.01.2011, 17:10

dh!und willkommen auf dem ponyhof...schade das es wie immer einzelne(fragesteller,nicht du!)sind,die einer eigentlich guten sache schaden

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