begründung für baum fällen?
9 Antworten
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Du solltest Deine Frage etwas ausführlicher formulieren, wenn Du eine verwertbare Antwort erwartest. Ansonsten hilft ein Blick in das Naturschutzgesetz Deines Bundeslandes, das Waldgesetz Deines Bundeslandes und ggf. die Baumschutzverordnung Deiner Gemeinde weiter.
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Wenn er auf deinem Grundstück steht darfst du ihn fällen
Wenn er auf dein Grunstück rüberhängt musst du deinem Nachbar eine Frist setzen bis wann er es stutzt ansonsten darfst du das. Das ist rechtlich geregelt. Wenn er aber auf keinem Grundstück steht musst du am Rathaus fragen.
Im Wald aber ist das verboten
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Wie soll ich mir das vorstellen? Ein Baum, der auf keinem Grundstück steht?
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Wenn eine Gefahr von dem Baum ausgeht. ZB. Durch Alter (Morsch), Krankheit oda Blitzschaden. Wenn der Baum größeren Bauprojekten im Wege steht
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3 mögliche Gründe: Verkehrssicherheit, Ästhetik, Baumaßnahmen (Quelle: https://www.pb-weintritt.de/baumarbeiten/baumfaellung/). Ich hoffe, geholfen zu haben. :)
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Dem muss ich zustimmen. Bei manchen Gemeinden existiert eine sogenannte Baumliste. Bei abzusehender Gefährdung von Menschen, wenn zum Beispiel bereits ein Sturmschaden vorliegt, sollte dieses Argument sehr wichtig sein.
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Wem gegenüber mußt du das warum begründen. Entweder es ist dein Baum, dann mach was du willst oder es ist nicht dein Baum, dann hast du ihn auch nicht zu fällen.
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In dem Fall einfach absägen auf Grund von "akuter Gefährdung Dritter" (Verkehrssicherungspflicht!) ... der morsche Mittelteil ist leider schon im Kamin verbrannt ...
PS: du kannst ihn auch fachmännisch so stutzen, daß er von alleine umfällt.
In vielen Gemeinden muss man fragen, ob man den eigenen Baum beseitigen darf und eine Begründung finden, wenn man ihn nicht einfach so Fällen darf.
Wir haben Baum einfach weggesägt, denn beim Pflanzen müssten wir ja auch nicht um Genehmigung fragen. Das war erlaubt. War aber auch ein komisches Teil. "Walnuss-Linden-Birkenbaum".