Befehlsverweigerung bei der Bundeswehr

6 Antworten

Hallo,

selbst bei der Bundeswehr gilt: Ein Befehl ist keine Diskussionsgrundlage!

a) Es gibt aber immer noch eine Ausnahme: Ein Befehl darf nicht! ausgeführt werden, wenn er ein Vergehen oder ein Verbrechen beinhaltet. Ich glaube aber nicht, dass Du das gemeint hast, oder? Denn diese Anweisung gab es immer schon.

b) Ein Befehl wird ausgeführt, auch wenn er die Menschenwürde verletzt. Beschweren kann man sich später.

c) Ein Befehl wird immer dann ausgeführt, wenn er nicht unter a) oder b) fällt. So einfach ist das. Es gibt keine Armee auf der Welt, die nicht nach Befehl und Gehorsam funktoniert. Falls doch, fällt sie unter die Kategorie "Waldorfschule".

Und Deine Frage zum Töten eines Menschen: Natürlich darfst Du einen feindlichen Soldaten töten, denn das ist ja die Aufgabe eines Soldaten und dafür wird er ausgebildet. Das ist sogar durch das Kriegsvölkerrecht gedeckt.

Was man aber aufgrund unserer Geschichte verhindern will, ist, dass Soldaten von der Führung "missbraucht" werden, Nicht-Kombattanten zu "selektieren" und sie dann zu töten. Das wäre in der Tat ein Verbrechen und da darf - und muss - sich der Soldat weigern, so einen Befehl auszuführen.

Mich würde mal interessieren, welche Quelle Du für Deine Frage angeben kannst. War das einfach eine Diskussion, ein TV-Beitrag, Stellungnahme eines Führungsoffiziers der Bw? Wer ist denn auf so eine Idee gekommen?

Es klingt so ein bisschen nach grünen Müslifressern und Gutmenschen.


navynavy  04.07.2014, 22:17

Hallo, selbst bei der Bundeswehr gilt: Ein Befehl ist keine Diskussionsgrundlage!

Zu dieser sehr treffenden Aussage ein humorvoller Beitrag aus der Stunksitzung 2012:

https://www.youtube.com/watch?v=Ky3QL-qq1RU

Viel Spaß! :-)

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Befehle kann man nicht verweigern. Das würde bedeuten, daß man sich weigert, einen Befehl zu erteilen. Was du meinst und oftmals fälschlicher Weise als Befehlsverweigerung bezeichnet wird ist die Gehorsamsverweigerung. Und da hat sich rechtlich aber nichts geändert. Es gibt verschiedene Kriterien, die davon abhängig machen, ob ein Befehl rechtmäßig ist und ob man ihn befolgen muß, ob man ihn ablehnen darf und ob man ihn vielleicht sogar ablehnen muß. Wenn also ein Befehl keinen dienstlichen Zweck hat und den ein Soldat deshalb nicht ausführt, hat dies keine rechtlichen Folgen für ihn. Das ist aber nicht erst erst seit kurzem so. Oder wenn man den Befehl zu einer Straftat kriegt, darf man diesen Befehl nicht einmal ausführen. Da hätte es sogar rechtliche Folgen, wenn man diesen Befehl ausführt.


jeffreydesaster 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 00:18

Und das töten eines Menschen wären auch in dem Fall eines Gefechts eine Strafttat oder nicht?

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DerTroll  04.07.2014, 00:23
@jeffreydesaster

Kommt auf die Situation an, wie es zum Gefecht kommt und ob das Töten noch verhältnismäßig ist.

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Apfelkind1986  04.07.2014, 21:14
@jeffreydesaster

Aktuelle Verhaltensregeln für Afghanistan: Sobald sich ein Soldat bedroht fühlt, darf er das mildeste Mittel ergreifen, um diese Situation zu ändern. Reagiert das Gegenüber nicht auf Rufe, Zeichen, Warnschüsse etc. oder wendet gar selbst Gewalt an, darf auch lethale (=tödliche) Gewalt eingesetzt werden.

Es wäre ja auch Schwachsinn, wenn das eine Straftat darstellen würde.

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So ein Blödsinn.

Da hat sich nichts geändert.

Soviel ich weiß kommt es auf die Art des Befehls an. Es gibt grob drei Befehlskategorien: Dienstliche Befehle die befolgt werden müssen, etwa Anweisungen des direkten Vorgesetzten welche den Tagesdienst betreffen.

Dann gibt es Befehle, die nicht befolgt werden müssen, zum Beispiel "waschen Sie mein Auto!". Eine solche Anweisung kannst du ohne Konsequenzen verweigern.

Die dritte Kategorie sind Befehle, die nicht befolgt werden dürfen, zum Beispiel die Aufforderung zu einer Straftat.

Das Verweigern eines legitimen dienstlichen Befehls ist jedoch ein Grund, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.

LG