Autokino?

3 Antworten

Zufaellig weiss ich, dass man das zwar darf, der Betreiber des Autokinos es aber nicht zulassen darf und die volljaehrige Begleitperson auch nicht.

Also man macht sich nicht strafbar und begeht auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn man es tut. Der Betreiber begeht aber eine Ordnungswidrigkeit, wenn es es zulaesst und die volljaehrige Begleitperson ebenfalls.

Im Autokino gelten die gleichen Jugendschutzbestimmungen wie in "normalen Kinos".

Also nein!