Autoanzahlung gemacht, nachinein falsche Angaben und Tacho stimmt nicht überein laut Nissan,per sms email zurück verlangt ,der Verkäufer zahlt es nicht zuruck?
Hallo , Gebrauchtwagenkauf mit Kaufvertrag , eine Anzahlung von 500 Euro angezahlt.
Nächster Tag Nissan angerufen , beim Nissanhändler schriftlich bekommen das der Tacho nicht übereinstimmt .Nissan schriftlich Nachweis vom Nissan fast doppelt so hoch Kilometeranzahl .
Laut kaufvertrag mit Hand geschrieben ,soll der Wagen digitalen Scheckheft haben,aber Laut Nissan aber nicht sondern den normalen zum eintragen. Deshalb möchte ich die Anzahlung zuruckfordern .
Was ich auch per sms und email tat.
Kontonummer angegeben.
Der Verkäufer tat es bis jetzt nicht.
Welche Frist muss man einhalten und oder muss ich das per einschreiben tuen ?
Der kommende Sonntag werden es 14 Tage her sein.
Bitte um Hilfe , weisst irgendeiner wie ich vorgehen kann ?
2 Antworten
Hast du das Auto bei einem Händler oder Privat gekauft und angezahlt? Online oder persönlich? Das wären schon interessante Zusatzinfo. Und die Frage-Kategorien sind überwiegend ungeschickt gewählt - nur so als Hinweis.
Eine Widerrufsfrist braucht dich erstmal nicht tangieren. Was hier vorliegt ist ein Sachmangel, mit etwaigen Betrugsversuch. Bedeutet, du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, und sogar Anzeige erstatten wegen des Betrugs (Tachomanipulation). Wichtig: die Anzeige bei der Polizei selbst ist nur für die Strafe, regelt aber nicht die Zurückzahlung deines Geldes. Wenn er sich weigert muss du hier zusätzlich mit einer Zivilklage über einen Anwalt gehen.
Auf Grund der Sachlage verliert er auf jeden Fall vor dem Schiedsgericht. Kannst es also zum Äußersten eskalieren, wenn du willst. Am Ende muss er dir die 500 Euro zurückzahlen, plus die Anwaltskosten, und die Gerichtskosten (wenn der Fall vor Gericht gelandet ist) - wird also dann sehr teuer für ihn. Wenn du eine Anzeige bei der Polizei gemacht hast, wird ihn das auch nochmals beschäfitgen und es könnte ihn dann eine gesetztliche Geldstrafe und sogar Gefängnis drohen (wenn er das schon häufiger gemacht hat, denkbar).
Du kannst übrigens eine Zivilklage an eine Strafanzeige der Staatsanwaltschaft "anhängen". Du erhälst die Anzeigenummer bei der Polizei, die gibst du deinem Anwalt. Das hat den Vorteil, dass wenn die Strafanzeige mit Erfolg durch ist, der Anwalt sich dann handaufhaltend dahinterklemmen kann und nicht neu ermittelt werden muss ob der Verkäufer schuldig ist oder nicht. Das wurde ja im Strafporzess schon festgestellt. Das macht es also dem Anwalt leichter dein Geld (und seine Anwaltskosten) einzuziehen, dweil es dann nur noch umdas "wieviel" geht und nicht mehr um das "ob".
Du wirst allerdings anfänglich in Vorleistung gehen müssen beim Anwalt.
Umso wichtiger, dass zumindest Anzeige gemacht wird und der Polizei die Info von Nissan weitergegeben werden. Dem sollte das Handwerk gelegt werden.
Anwalt Schreiben aufsetzen lassen, dann knickt er ein. Ist ne klare Sache... der wartet natürlich drauf bis was mit mehr Druck kommt
Du hast keine Frist einzuhalten. Das mit 14 Tagen ist ja im klassischen Widerrufsrecht, welches hier ja nicht gilt.
Da du bereits deinen Anspruch hast geltend machen, musst du nichts weiter beachten. Mehr kannst du so erstmal nicht tun
Danke sehr, habe mal wieder was neues effetives gelernt , Privat hat er mich ,einige haben sich beschwert , Leute in 2019, 2021, 2022 als er Händler war betrogen , das kam danach heraus.Im Netz sind einige Beschwerden über diesen Betrüger, wie er betrogen hat. Danke für die Antwort.