Ausschulung durch unentschuldigter Fehlzeiten nach Zeugniskonferenzen?
Heyho. Ich hab da mal ne frage. Laut dem Gesetz wird ein Schüler nach 20 unentschuldigter Fehlzeiten innerhalb von 30 Tagen ausgeschult. Jedoch wenn die Zeugniskonferenzen Waren ist das dann immernoch so? Denn wenn klar ist das man das Jahr geschafft hat wird man dann innerhalb der letzten 2 Wochen vor den Ferien immernoch ausgeschult? Ich frage mich das weil es sind ja nur noch 2 Wochen drücken da alle ein Auge zu?
Mfg
4 Antworten
Ja sicher wieso sollte es dann anders sein? Es besteht Schulfpflicht und die Schule endet ja nicht nach der Zeugniskonferenz. Es sind da ja auch noch keine Ferien
Und genau in dem Zeitraum sind die Schulen meist sehr strengt was Fehlzeiten angeht. Viele Eltern haben früher die Kinder früher dann aus der Schule geholt um mit ihnen in der vorsaison in den Urlaub zu fahren – das spart ne Menge Geld. Tja nur das ist halt unfair zu den Eltern die brav ihre Kinder in der Schule lassen – so wie es gesetzlich vorgesehen ist. Die müssen dann in der hauptsaison den vollen Preis zahlen. Daher gibt es sogar strafen für Eltern, wenn sie ihre Kinder frühzeitig ohne Genehmigung aus der Schule nehmen.
und deine Eltern? was sagen die zum Thema schule schwänzen?
Lass dich doch einfach krank schreiben.
In der letzten Woche vor den Ferien passiert rein gar nichts mehr außer Kaffeetrinken, Kuchenessen, Film schauen und gelangweilt rumsitzen. In der Zeit könntest du auch schon am Strand/See sitzen und das gleiche dort tun. Die Schulen wollen es nicht anders als beschissen zu werden.
Schlicht und einfach - auch nach der Zeugniskonferenz besteht für Dich Schulpflicht - heißt Anwesenheitspflicht im Unterricht.
Heißt weiterhin - wenn Du den Bogen überspannst - wirst Du mit den Folgen Deines Fehlverhaltens konfrontiert - und dann ist / wird Deine Schullaufbahn an dieser Schule beendet = folgende Ausschulung.
Ja, man kann dir auch nach der Konferenz immer noch dein Zeugnis verweigern wenn du danach bis zum Schulschluss nicht mehr zum Unterricht erscheinst.
Die Anweisenheitspflicht gilt bis zum letzten Schultag und nicht bis zur Konferenz!
Aber wenn man so zwischendurch noch kommt also immerhin hin und wieder mal erscheint? Und geht das so einfach ohne Verwarnung?
Was genau hast du dan der Schul- und Anwesenheitspflicht nicht verstanden?
Aber hat meine Schule nie den Anschein dazu erregr