Aushilfe im Einzelhandel erst ab 18?

1 Antwort

Jeder Arbeitgeber darf seine eigenen Regeln aufstellen. Wenn einer nur volljährige Mitarbeiter will, weil er da keine Rücksicht auf den Jugendschutz nehmen muss, ist das vollkommen legitim.

Es gibt auch Einzelhandel, in dem Minderjährige gar nicht arbeiten dürfen.