Ausbildungen wie Chemikant, Chemielaborant, Biologielaborant, Physiklaborant, Pharmakant, etc. erst ab 18 Jahren?
Bin jetzt bissel verwirrt.
Die einen schreiben das die genannten Berufe erst ab 18 erlaubt sind, und andere schreiben, das man sie bereits mit 15 Jahren anfangen darf.
Wann darf man nun wirklich mit der Berufsausbildung zur / zum Chemikant, Chemielaborant, Biologielaborant, Physiklaborant, Pharmakant, etc. anfangen?
4 Antworten
Das Problem steckt (außer in der Hysterie der chemophoben Politiker) im Par. 22 des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und dessen interpretationsbedürftiger Formulierung.
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/jarbschg/
Absatz (1) verbietet Jugendlichen die Arbeit mit Gefahrstoffen (als Gefahrstoff gilt inzwischen nahezu alles, was man nicht löffelweise schlucken soll), Absatz (2) schränkt dies ein "gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweitdies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist".
Nicht nützlich oder dienlich, nein, "erforderlich" muss es sein. Und das führt zu zwei Problemen im Betrieb des Auszubildenden:
1) Bei jeder Lehreinheit muss jemand prüfen (und dokumentieren!), ob das nicht auch ohne Umgang mit Gefahrstoffen geht. Also die Titration mit Methylorange als Computersimulation anstatt sie in echt durchzuführen.
2) Nachdem die Auszubildende das Titrieren gegen Methylorange gelernt hat, darf sie nicht beim Titrieren der echten Proben mithelfen - das ist ja nicht mehr erforderlich.
Unter diesen Umständen wird kaum ein Betrieb bereit sein, einen Jugendlichen als Azubi zu nehmen. Verständlicherweise, wie ich finde.
Das sind ganz unterschiedliche Berufe, teilweise schulisch teilweise betrieblich. Du solltest sich für jede einzelne Ausbildung auf den Seiten der Schulen bzw Betriebe informieren. Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein großes Chemiewerk keine "Kinder" auf dem Gelände haben will.
Gesetzliche Regelungen gibt es meiner Meinung nach in diesem Bereich nicht.
Im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung des Ausbilders ist das durchaus möglich und erlaubt.
Der letzte stand aus meiner Rechtskundevorlesung und Tox war, dass dies nicht erlaubt ist
Eine Ausbildung in einem chemischen Beruf ohne den Umgang mit giftigen Substanzen wäre dann ja überhaupt nicht möglich. Selbst Methylorange hat heute den Totenkopf!
> Rechtskundevorlesung
Chemikalienrecht oder Arbeitsrecht? Letzteres sieht da für die Ausbildung Ausnahmen vor.
Selbiges gilt für Phenolphtalein. Es wird heute nur sehr stark verdünnt als Indikator verwendet
Ich bin 16 und fange dieses Jahr als Chemikant an.
Wir haben Leute in der Berufsschuleklase welche 16 sind (Biologielaborant).
Doch, der Umgang mit bestimmten Chemikalien ist gesetzlich geregelt. Kinder oder Minderjährige dürfen sicherlich nicht mit bestimmten Substanzen arbeiten. Auch Versicherungstechnisch ist das nicht unproblematisch