Ausbildung nach probezeit?

2 Antworten

Ja kann man, denn nicht nur körperliche, sondern auch psychische Erkrankungen können einen Kündigungsgrund darstellen.

Ich verstehe die Auswahl deiner Abstimmung nicht.

Ja / Nein hätte ich eher verstanden.

Aber die beiden Wörter haben die gleiche Bedeutung.