Ausbildung beim zoll drogen?

1 Antwort

Jede/r Bewerber/in wird sich im Laufe des Eignungs- und Auswahlverfahrens (EAV) dem Amtsarzt/BAD stellen müssen. Gewisse gesundheitliche Grundvoraussetzungen müssen auch beim Zoll erfüllt werden.

Der Amtsarzt überprüft euren Gesundheitszustand (Sehtest inkl. eines Tests zur Feststellung, ob eine Rot-Grünschwäche vorliegt, EKG, Blutentnahme, Urintest, Beweglichkeit der Gelenke, die Wirbelsäule, Zähne, Fingernägel, Einhaltung des BMI-Wertes, etc.) und wird euch dann entsprechend für tauglich oder gar untauglich erklären. Je nach Amtsarzt kann diese Untersuchung auch unterschiedlich intensiv sein. Der Betriebsärztliche Dienst übernimmt oftmals die Tauglichkeitsprüfung für die Bewerber/innen von der Bundeswehr und grundsätzlich die der schwerbehinderten Bewerber/innen.

THC.

Je nach Dosierung ist das THC eines Joints durchschnittlich 7 bis 12 Stunden lang im Blut nachweisbar, die Spanne reicht bis 27 Stunden. Das Stoffwechselprodukt THC-COOH ist 3-7 Tage lang nachweisbar, bei regelmäßigem Konsum einige Wochen.

Im Urin ist THC-COOH bei einem einmaligen Konsum 3-5 Tage und bei regelmäßigem Konsum 4-6 Wochen nachweisbar. (Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es sogar noch länger als 6 Wochen sind bei Dauerkonsum)