Aufenthaltrechts?

3 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht jemals strittig sein sollte, dann hast du sehr gute Chancen, es zu erhalten. Immerhin lebt das Kind bei dir.

Um ins EU-Ausland zu reisen, brauchst du das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht. Kurze Urlaubsreisen in ungefährliche Länder gelten als "Alltagsfürsorge".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Dodo1122 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 23:08

Ich möchte eine Reise nach Spanien antretten brauch ich da ein Einverständniserklärung von den andere Elternteil ?

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SkR1997  24.08.2024, 23:10
@Dodo1122

Nach deutschem Recht nicht. Wie Spanien das sieht, weiß ich nicht.

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Ohne Kenntnis von Einzelheiten läßt sich das unmöglich beantworten.

Ich würde aber meinen, daß Deine Chancen gut stehen, wenn das Kind es gut bei Dir hat.

Rest bitte mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

fallenstelle320  13.08.2024, 16:01

da rätst du wieder falsch. seine chancen stehen schlecht, da das abr nicht strittig ist.

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wozu brauchst du das abr. das kind lebt ja bei dir, also ist das abr nicht strittig.


Dodo1122 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:23

Ja ist schon richtig, aber wenn ich weg fahren will in die EU Ländern brauch ich ja eine Schreiben das ich weg fahren will.

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fallenstelle320  13.08.2024, 16:02
@Dodo1122

das brauchst du auch dann. und wenn du nur in eu-ländern fährst brauchst du kein schreiben

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