Arbeitsverweigerung wenn ich Kundin nicht bediene?
Hallo ich bin Friseurin und wir haben eine sehr unangenehme Kundin die alle fertig macht. Nun wurde sie über meinen Kopf hinweg bei mir eingetragen obwohl ich gesagt habe ich werde das nicht machen. Der Chefin ist das egal Hauptsache die Kundin kommt dran , da sie sonst terror schiebt (die Kundin).
nun weis ich nicht ob das Arbeitsverweigerung ist wenn ich sage ich werde die Kundin nicht bedienen.
10 Antworten
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Deine Chefin hat das Sagen und da hilft nur Augen zu und durch...
und Du solltest professionell genug sein, jeden Menschen zu "bedienen".
Das wird im Leben immer wieder vorkommen, dass Dir jemand nicht passt, aber an solchen Aufgaben wächst man auch...also zeige Stärke und mach Deinen Job.
Zeig Deiner Chefin, dass Du auch schwierige Situationen meistern kannst.
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Bist Du Angestellte und hat deine Chefin dann das Recht, Dir Arbeit zuzuweisen? Dann wäre das Arbeitsverweigerung. Ich verstehe das "Frage ergänzen" am Ende allerdings nicht.
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Wirste woh leider durchmüssen. Was anderes ist es dann, wenn die Kundin anfängt, Dich zu beleidigen oder sowas. Dann kannst Du die Arbeit abbrechen.
Ansonsten kenn ich das nur zu gut mit Kunden, die nur reinkommen um Theater zu machen. Da hat bei uns jeder eine andere Art und Weise damit umzugehen. Ich schalte dann immer auf Durchzug, bleibe superfreundlich und werde im schlimmen Fall sarkastisch. So auf die Art "Ja, ich finde auch, dass Sie da mal so richtig laut werden müssten. Schreien sie hier mal wirklich rum, das hilft allen Beteiligten ungemein, die Situation zu lösen. Soll ich ihnen vielleicht noch ein Megaphon bringen?"
Wenn mir Kunden persönlich oder beleidigend werden, habe ich in ein paar Einzelfällen meine Arbeit auch schon abgebrochen und die Situation (auch räumlich) verlassen.
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Anweisung vom Chef - nicht gefolgt, Arbeitsverweigerung. In der Zeit hast du keinen anderen Kunden
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Wenn du die Kundin nicht bedienen willst bzw. Dich weigerst, ist das Arbeitsverweigerung und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben