Arbeitsunfall später melden sanktionen?


19.08.2024, 06:37

Bzw wenn man es später meldet

3 Antworten

Sag deiner LF bescheid. Da Wochenende war ist es schwer einen bescheid zu geben. Mach dir keine Gedanken. Gute Besserung


usakahat64 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 06:40

Alles klar Dankeschön

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Ja ist korrekt, dein Arbeitsunfall läuft über die BG der Leiharbeitsfirma. Nichtsdestotrotz hat die Firma bei der du eingesetzt bist auch ein gewisses Maß an Fürsorgepflicht und hätte von sich aus schon aktiv werden sollen.


usakahat64 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 06:51

also der Unfall war am Samstag und ich habe am Samstag in der Firma nicht Bescheid gegeben in der ich eingesetzt bin und meine Frage ist ob es nicht zu spät ist heute am Montag also 2 Tage später das bei der leiharbeitsfirma zu melden weil ich Angst haben das ich Probleme jetzt bekomme wenn ich es jetzt melde

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Flonki  19.08.2024, 06:55
@usakahat64

theoretisch wäre die eingesetzte Firma dazu verpflichtet den Unfall zu dokumentieren und den Bericht (z.B. Erste Hilfe) an deine Firma weiter zu leiten

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usakahat64 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 07:00
@Flonki

Also würde ich kein Ärger bekommen rechtlich indem Sinne wenn ich es heute melde?

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Flonki  19.08.2024, 07:02
@usakahat64

Nein wenn deine Firma bei der du eingesetzt bist. Du selbst bist raus. Du hast dich zeitnah bei deinem AG gemeldet, wenn du dich heute bei ihm meldest

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usakahat64 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 07:07
@Flonki

Okay dann bin ich beruhigt weil von dem Herren im Büro kam die Aussage „am Samstag hättest du das deinem Teamleiter mitteilen müssen is nicht mehr unser Problem“

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Flonki  19.08.2024, 07:11
@usakahat64

Wenn das Regierungspräsidium oder zuständige BG vor der Tür stehen wird das ganz ganz schnell zu deren Problem.

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Arbeitsunfall einmal melden beim Arbeitsschutzbeauftragten der Firma in der Du jetzt arbeitest, und dann beim Arbeitsschutzbeauftragten der Leihfirma. Die sollen sich dann absprechen und darum kümmern. die Meldung muß innerhalb von drei Tagen erfolgen. Eine Meldepflicht besteht auch nur dann, wenn Arbeitsunfälle zu einer Krankschreibung von mehr als drei Tagen führen.