Arbeitsunfall, Langzeitschaden?
Hallo,
hatte vor knapp 15 Jahren einen Arbeitsunfall (Fersenbeinbruch). Die BG hatte damals einen Anspruch auf Teilrente abgelehnt.
Bin seither Tätigkeiten nachgegangen, in denen ich diesbezüglich kaum oder nur selten Beschwerden dieser Folge hatte.
Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt, im Unbewusstsein, dass diese Tätigkeit körperlich anspruchsvoller ist als von mir gedacht und ich zum Teil nur mit Schmerzen durch den Tag komme.
Meine Frage also, ob es Sinn macht diesbezüglich zwecks Teilrente nochmal auf die BG zuzugehen und mit meinem jetzigem Arbeitgeber für mich körperlich angemessene Tätigkeiten zu vereinbaren?
Für entsprechende Antworten bedanke ich mich schon im Voraus,
freundliche Grüße,
Eisenschmied
2 Antworten
Hallo!
So wie du es beschreibst, haben sich nicht die Unfallfolgen geändert, sondern einfach nur die Belastung, die du deiner Ferse aussetzt. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bemisst sich nicht nach Schmerzen oder deiner Leidensfähigkeit sondern allein an objektivierbaren Funktionseinschränkungen. Solange diese sich nicht verschlimmert haben, halte ich aus der Ferne eine weitere Begutachtung für obsolet.
Was für Schuhe nutzt du bei der Arbeit? Gibt es vielleicht die Möglichkeit, deine Ferse durch eine orthopädische (Arbeits-)Schuhzurichtung zu entlasten? Das könntest du bei deinem D-Arzt nachfragen.
Es gibt einen kleinen Anteil an schweren körperlichen Tätigkeiten, der dir einfach nicht mehr gut tun wird. Ob die Schmerzen tolerabel sind, musst du selbst entscheiden.
Wenn damals abgelehnt wurde, vermute ich, dass der Arzt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von unter 20% attestiert hat.
Sind die Beschwerden nicht mehr geworden als damals, wird sich vermutlich auch an der MdE nichts geändert haben.
Da man aber aus der Ferne nicht beurteilen kann, ob die Schmerzen von Anfang an so gewesen wären wie bei der jetzt ausgeübten Tätigkeit, würde ich sagen, dass eine Nachfrage bei einem Arzt sicher nicht schaden kann.