Arbeitslos melden Minijob?

2 Antworten

Du bist trotzdem arbeitslos wenn du unter 15 Stunden bleibst und bei dem Job nicht in die arbeitslosen Versicherung zahlst.

Ich würde dir trotzdem raten Arbeitslosengeld zu beantragen, da wenn du dich wieder arbeitslos wirst auch den Restanspruch geltend machen kannst wenn du kein Neuanspruch hast.

Wenn man aus sog. wichtigem Grund kündigt, wird keine Sperrzeit verhängt.

Wenn Du jedoch glaubst, daß eine Sperrzeit verhängt wird, brauchst Du Dich für die zwei Wochen meiner Meinung nach nicht arbeitslos zu melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.